Man muss unterscheiden zwischen einer "Praktikumsbeurteilung", einer "Praktikumsbescheinigung" und einem "Praktikumszeugnis". Eine "Beurteilung" ist im "Klartext" verfasst, also uncodiert. Alles ist dann so gemeint wie es geschrieben wird. Wenn es ein Pflichtpraktikum war, wird üblicherweise eine wertfreie "Bescheinigung" ausgestellt, weil die Leistungen unerheblich sind. Da steht dann nur "hat vom ... bis ... ein Praktikum bei uns absolviert".
In einem Praktikumszeugnis hingegen wird alles, auch Unvorteilhaftes, positiv-höflich ausgedrückt, siehe auch die Notenskala in den Noten 1 bis 5 unter
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php Wenn es sich also um ein Zeugnis handelt, klingen sie Aussagen teilsweise recht unvorteilhaft:
Man
kann ihr sehr gutes theoretisches Wissen bescheinigen."
Muss man aber nicht? Die Aussage klingt unentschlossen.
"Dabei war sie den an sie gestellten Anforderungen stets gewachsen."
Das wäre eher Note 3-4. Zum Vergleich die Note 1: ...den Anforderungen und Belastungen stets
sehr gut gewachsen.
"Sie zeigte sich interessiert bei der Durchführung von ..."
"Interesse" ist manchmal eine Umschreibung von Erfolgslosigkeit (war zwar interessiert, konnte aber nichts erreichen). Werden denn auch Erfolge bescheinigt?
"Sie bemühte sich stets um ein sehr gutes Verhältnis..."
"Bemühen" heißt in der Zeugnissprache ausdrücklich: "hat es aber nicht geschafft".
"Ihren Vorgesetzten gegenüber verhielt sie sich sehr freundlich und korrekt."
"Korrekt" ist in der zu euphorischen Übertreibungen neigenden Zeugnissprache eher im Notenbereich 4 zu sehen.
Es gibt hier eine Checkliste für Praktikantenzeugnisse:
http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf und den Zeugnistest für 19 Euro unter
www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php, auf Wunsch auf mit Formulierungsvorschlägen. Ich hoffe, das hilft dir weiter.