Autor Thema: Beurteilung meines Arbeitszugnisses  (Gelesen 5486 mal)

tob21

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Beurteilung meines Arbeitszugnisses
« am: Februar 14, 2006, 09:00:30 Vormittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,
ich habe jetzt mein Arbeitszeugnis bekommen, könnten Sie mir bitte diese  Sätze beurteilen.

1) Auf die psychische Situation der Pat. einzugehen, zu versuchen ihnen Mut für die Zukunft zu vermitteln, erforderte von tob21 sehr viel Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit.

2) An den abteilungsinternen Fortbildungen nahm tob21 regelmäßig teil u. war jederzeit an der Erweiterung ihrer Fachkenntnisse interessiert.

3)Alle ihr übertragenen Aufgaben erledigte tob21 stets mit großem Verantwortungsbewußtsein und zu unserer vollen Zufriedenheit.

4) Obwohl Berufsanfängerin, arbeitete sie schon nach kurzer Einarbeitungszeit sehr selbständig

5) Ihre Pat. behandelte sie mit fundiertem Fachwissen, Geduld und großem Engagement.

6) Durch beständige, freundliche Forderungen erlangte sie die Mitarbeit der Pat. und erzielte gute Behandlungserfolge.

7) Durch ihr stets freundliches Wesen und kooperatives Veralten wurde sie von Pat. Ärzten u. Pflegep. gleichermaßen sehr geschätzt.

8) Ihr Verhalten gegenüber den Vorgesetzten war in jeder Hinsicht vorbildlich. Bei Kollegen war tob21 wegen ihrer kollegialen und offenen Art sehr geschätzt.

Ihr Beurteilung ist mir sehr wichtig. Vielen Dank für Ihre Hilfestellung
Gruß tob21

Klaus Schiller

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Beurteilung meines Arbeitszugnisses
« Antwort #1 am: Februar 14, 2006, 12:34:57 Nachmittag »
Auf den ersten Blick handelt es sich um ein durchschnittliches Zeugnis (Note "befriedigend").

Deutlich unterdurchschnittlich sind allerdings ausweichende Formulierungen wie "Auf die psychische Situation der Pat. einzugehen, zu versuchen ihnen Mut für die Zukunft zu vermitteln, erforderte von tob21 sehr viel Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit." Denn in der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache sind solche Aussage zumeist Umschreibungen für nicht erbrachte Leistungen (siehe auch "Einführung in die Zeugnisproblematik" unter www.arbeitszeugnis.de). In einem guten Zeugnis werden nicht die Anforderungen der Stelle aufgelistet, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen eines Beurteilten.

Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.  Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
 http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

tob21

  • Gast
Beurteilung meines Arbeitszugnisses
« Antwort #2 am: Februar 15, 2006, 10:50:52 Vormittag »
Vielen Dank Herr Schiller, für Ihre Bewertung

Zum Berufsstand. Ich bin Physiotherapeutin und arbeitete in einer Klinik.
Können Sie, daß mit mein Zeugnis nochmals prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
tob21

tob21

  • Gast
Beurteilung meines Arbeitszugnisses
« Antwort #3 am: Februar 15, 2006, 10:52:54 Vormittag »
Vielen Dank Herr Schiller, für Ihre Bewertung

Zum Berufsstand. Ich bin Physiotherapeutin und arbeitete in einer Klinik.
Können Sie, daß mit mein Zeugnis nochmals prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
tob21

Klaus Schiller

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Beurteilung meines Arbeitszugnisses
« Antwort #4 am: Februar 15, 2006, 15:17:29 Nachmittag »
Soweit sich dies ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes sagen lässt, reichen die vorhandenen Aussagen in ihrer Wertung wie gesagt von "befriedigend" bis mangelhaft". Erschwerend kommt hinzu, dass das Zeugnis nicht auf die Anforderungen an eine Physiotherapeutin eingeht.  Diese sind im Wesentlichen:

- Beobachtungsgabe (Erkennen und Bewerten von Reaktionen auf Bewegungsabläufe, Massagegriffe, Wärmeanwendungen)
- Befähigung zu fein abgestufter manueller Kraftentfaltung (Gespür für den wohldosierten, Schmerzen vermeidenden, dabei effektiven Einsatz von Anwendungen und Hilfestellungen)
- Körperbeherrschung, körperliche Gewandtheit (Demonstrieren von Bewegungsabläufen)
- Pädagogisches Geschick (Anleiten von Patienten)
- Einfühlungsvermögen, Geduld (Gespür für die körperlichen Reaktionen und Empfindungen der Patienten, sichtbare Erfolge oft erst nach langem, monotonem Üben)
- Psychische Stabilität (Umgang mit behinderten, verletzten oder entstellten Menschen)
- Umstellfähigkeit (ständig wechselnde Patienten, Krankheitsbilder und Therapieformen)
- Freundliches, gewinnendes Wesen (beim Umgang mit den Patienten)
usw.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php


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