Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnis  (Gelesen 5645 mal)

J_Neu

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnis
« am: Juli 29, 2015, 14:50:48 Nachmittag »
Hallo zusammen,

bin bereits die einzelnen Passagen meines Arbeitszeugnisses durchgegangen, jedoch sehen vier Augen (oder dann eben entsprechend den Leuten, die ihre Hilfe anbieten) ja bekanntlich mehr als zwei.

Formulierungen, bei welchen ich mir unsicher bin, habe ich mit einem (?) gekennzeichnet.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Wir kennen Frau XXX als eine stets flexible, teamfähige und belastbare Mitarbeiterin, die sich jederzeit auf neue Aufgaben und Anforderungen einstellt (? "einstellen" klingt irgendwie abwertend.) und diese mit hoher (?) Eigeninitiative sowie Erfolgt löst. Sie besitzt die Fähigkeit auch mir kritischen Gesprächspartnern richtig (? "richtig" bedeutet?) zu kommunizieren sowie dabei ihre Interessen des Unternehmens in angemessener Form durchzusetzen (? das klingt für mich nach "zu wenig Einsatz...") und ist daher für ihre Aufgabe in außerordentlicher Weise geeignet und befähigt. Hervorzuheben sind ihre (? fehlt hier nicht ein "gute" o.ä.?) Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit sowie ihre guten (? ich spreche SEHR gut Englisch) englischen Sprachkenntnisse.

Die ihr übertragenen AUfgaben führte sie sehr (? nicht eher "stets"?) selbstständig und immer verantwortungsbewusst stets zu unserer vollen (? nicht "vollsten"?) Zufriedenheit aus.

Frau XXX verstand es mit unseren Geschäftspartnern ein (? fehlt hier nicht ein "sehr gutes" o.ä.?) Vertrauensverhältnis aufzubauen und genoss bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ein sehr hohes Ansehen. Ihr Verhalten gegeüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei.

Frau XXX verlässt unser Unternehmen zum XXX auf eigenen Wunsch. Wir bedauern dies sehr und danken ihr für ihre sehr engangierte (?) Mitarbeit.

Für ihre berufliche sowie private Zukunft wünschen wir Frau XXX alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


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J_Neu

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Juli 29, 2015, 15:19:12 Nachmittag »
...eventuell noch wichtig, ich arbeite momentan als Einkäuferin, aber auch meine vorherige Tätigkeit als Assistentin wird in der Positionsbeschreibung erwähnt.

Vielen Dank an alle. :)

Maggy

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: Juli 30, 2015, 07:41:12 Vormittag »
Die meisten genannten Aussagen stehen für die Note 2, daher heißt es auch nur "stets zur vollen Zufriedenheit" statt "stets zur vollsten Zufriedenheit".
An den besonders wichtigen Stellen ist die Wertung aber auffallend schwach bzw. reduziert, z.B. "und diese mit hoher Eigeninitiative sowie mit sehr großem Erfolg löst". Eine ganze Reihe wichtiger Angaben fehlen,  wie zum Beispiel zum Fachwissen, zur Effizienz usw. Andere Angaben sind unnötigerweise doppelt vorhanden (z.B. "Sie besitzt die Fähigkeit auch mit kritischen Gesprächspartnern richtig zu kommunizieren sowie dabei ihre Interessen des Unternehmens in angemessener Form durchzusetzen. Hervorzuheben sind ihre Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit". Einzelne Aussagen finde ich unverständlich, wie "ihre Interessen des Unternehmens in angemessener Form durchzusetzen". Wobei "angemessen" in der Zeugnissprache eher Kritik als Lob ist - hier ist es besonders auffällig, weil das für Einkäufer eine Schlüsselqualifikation ist. Bei www.arbeitszeugnis.de kannst du ein Zeugnis im Detail überprüfen und auch nach deinen Vorgaben verbessern lassen.


J_Neu

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: Juli 30, 2015, 13:00:39 Nachmittag »
Hallo Maggy,

vielen Dank für deine Antwort! Mein Arbeitszeugnis habe ich anpassen lassen. Es ist jetzt eine 1.

Vielen Dank!

LG

J_Neu

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: Juli 30, 2015, 13:03:02 Nachmittag »
...bzw so gut wie.

Hier einmal mein neu ausgestelltes Zeugnis, mit dem ich nun zufrieden bin.

Wir kennen Frau XXX als eine stets flexible, teamfähige du belastbare Mitarbeiterin, die sich
jederzeit auf neue Aufgaben und Anforderungen einstellt und diese mit hoher Eigeninitiative sowie
mit sehr großem Erfolg löst. Sie besitzt die Fähigkeit auch mit kritischen Gesprächspartnern richtig
zu kommunizieren sowie dabei die Interessen des Unternehmens in jeder Hinsicht und bester Weise
durchzusetzen und ist daher für ihre Aufgabe in außerordentlicher Weise geeignet und befähigt.
Sie hatte ausgezeichnete Ideen und gab wertvolle Anregungen, die sich im Einsatz stets bestens
bewährten. Sie ist in der Lage, auch schwierigste Situationen und Zusammenhänge sofort zutreffend
zu erfassen und schnell richtige Lösungen aufzuzeigen. Diese setzte sie mit großem Erfolg um.
Hervorzuheben sind ihre Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit sowie ihre sehr guten
Englischen Sprachkenntnisse.

Die ihr übertragenen Aufgaben führte sie sehr selbstständig, immer verantwortungsbewusst und
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Des weiteren besitzt sie ein hervorragendes und
jederzeit verfügbares Fachwissen.

Frau XXX verstand es mit unseren Geschäftspartnern ein außerordentlich gutes
Vertrauensverhältnis aufzubauen und genoss bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
ein sehr hohes Ansehen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
war jederzeit einwandfrei.

Frau XXX verlässt unser Unternehmen zum 31.xxxxxxxx   

Kalli66

  • Gast
Re: Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: August 03, 2015, 19:25:41 Nachmittag »
Soweit ich weiß ist die Aussage "Wir kennen Frau XXX als ..." eher kritisch zu sehen. Es gibt dazu ein älteres Urteil von einem Arbeitsgericht. Ungewöhnlich ist auch, dass manches doppelt bewertet wird:

"die sich jederzeit auf neue Aufgaben und Anforderungen einstellt" bedeutet in der Zeugnissprache dasselbe wie "Sie ist in der Lage, auch schwierigste Situationen und Zusammenhänge sofort zutreffend zu erfassen"

oder

"mit sehr großem Erfolg löst" bedeutet dasselbe wie "und schnell richtige Lösungen aufzuzeigen."

oder

Sie besitzt die Fähigkeit auch mit kritischen Gesprächspartnern richtig zu kommunizieren"
bedeutet dasselbe wie "Hervorzuheben sind ihre Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit"

oder
"und genoss bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ein sehr hohes Ansehen" bedeutet dasselbe wie "Ihr Verhalten gegeüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei".

Hat das die Analyse bei www.arbeitszeugnis.de den nicht aufgezeigt?

Das Fachwissen darf eigentlich nicht nach dem Zufriedenheitsgrad bewertet werden, weil der ja den Leistungsteil beendet.


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