Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnis  (Gelesen 3300 mal)

flo

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnis
« am: April 20, 2007, 12:59:01 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich möchte mich demnächst bewerben, will vorher aber mal die „Qualität“ meines Arbeitszeugnis erfahren.
Deswegen bin ich auf eure Hilfe angewiesen!!

Nachstehend die Formulierungen aus meinem Zeugnis.
Sind irgendwelche Phrasen dabei, die negativ zu werten sind?
Mit welcher Schulnote kann man das Zeugnis ausdrücken??

Schon mal vielen Dank für die Bemühungen und Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen
flo




Seine Tätigkeiten umfassten:

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Herr .... verfügt über gründliche Fachkenntnis und erledigte seine Aufgaben sorgfältig und zuverlässig. Er hat eine gute Auffassungsgabe und erkennt, worauf es ankommt.

Herr .... findet leicht Kontakt, ist offen in seiner Kommunikation, arbeitet kooperativ mit andere zusammen und kommt zu guten Lösungen. Er ist belastbar und bewältigt hohen Arbeitsanfall. Mit seinen Leistungen waren wir stets voll zufrieden. Bei Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden ist Herr .... sehr beliebt und geschätzt.

Herr .... verlässt unser Unternehmen zum xx.xx.xxxx auf eigenen Wünsch, um ein Studium zu beginnen. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Lebensweg viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Mike

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: April 20, 2007, 22:04:33 Nachmittag »
Das sind Textbausteine der Noten 2 und 3 (Gesamtnote 2), sehr einfach und pauschal gehalten und ohne Angaben zu etwaigen Arbeitserfolgen -  aber auch ohne versteckte Andeutungen.
D.h. mitunter wird es als Abwertung bemängelt, wenn nicht gedankt wird ("wir danken ihm"), sondern es nur heißt "wir bedanken uns", das ist in der Zeugnissprache schon ein Unterschied. Es ist außerdem kein Bedauern vorhanden.
Aber Zeugnissätze zu bewerten, ohne den Beruf, die Branche, den Beschäftigungszeitraum usw. - also den Gesamtzusammenhang - zu kennen, ist im Grunde unseriös. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die das Zeugnis auch eingehen muss. Für eine komplette Analyse möchte ich dich daher auch auf die Nutzungsbedingungen des Forums (siehe oben) bzw. auf die Checkliste verweisen.


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