Autor Thema: Bewertung der Angaben in einem Ausbildungszeugnis (Groß- und Außenhandelskauffra  (Gelesen 2913 mal)

Ulla

  • Gast
Einleitung: Frau... hat ihre Ausbildung am... mit der Prüfung vor der IHK... mit der Gesamtnote "sehr gut" abgeschlossen. Das Ausbildungszeugnis des Betriebs enthält die folgenden Aussagen. Können diese bei einer Bewerbung ebenfalls als "gut" oder "sehr gut" bewertet werden?

- lernte mit sehr großem Eifer und Interesse den in der Praxis vermittelbaren Lernstoff des Berufsbildes
- hat in allen ausbildenden Abteilungen an den dort anfallenden täglichen Aufgaben mitgearbeitet
- erlernte während der Ausbildung übertragene Aufgaben schnell und sorgfältig
- ist ein fröhlicher und freundlicher Mensch
- kommt mit Mitauszubildenden ebenso gut zurecht wie mit Ausbildern und Mitarbeitern
- ist offen, ehrlich und selbstbewusst
- das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung am...
- wir bedanken uns für die bisherige Mitarbeit und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg

Mike

  • Gast
Wenn du in die Notenskala von arbeitszeugnis.de schaust, siehst du, nach welchem Prinzip in Zeugnissen Noten vergeben werden: http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php

In etwa der Note 1 entspricht die Aussage:
- lernte mit sehr großem Eifer und Interesse den in der Praxis vermittelbaren Lernstoff des Berufsbildes

Etwas schächer wirken die Aussagen:
- erlernte während der Ausbildung übertragene Aufgaben schnell und sorgfältig
- ist ein fröhlicher und freundlicher Mensch
- kommt mit Mitauszubildenden ebenso gut zurecht wie mit Ausbildern und Mitarbeitern

in der folgenden beschreibenden Aussage fehlt die Wertung (was unvorteilhaft ist, wenn sich die Aussage im Leistungsteil des Zeugnisses befindet):
- hat in allen ausbildenden Abteilungen an den dort anfallenden täglichen Aufgaben mitgearbeitet

Die folgenden Aussagen finde ich bedenklich (sie müssen aber nicht negativ gemeint sein): 
- ist offen, ehrlich und selbstbewusst (wie heißt es so schön, "Lehrjahre sind keine Herrenjahre". Den expliziten Hinweis auf Selbstbewusstsein finde ich in einem Azubizeugnis sehr auffällig; selbst in "richtigen" Arbeitszeugnissen wird Selbstbewusstsein eigentlich nicht bescheinigt)   
- wir bedanken uns für die bisherige Mitarbeit und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg (in Zeugnissen wir unterschieden zwischen dem eher schwachen Ausdruck "wir bedanken uns" und "wir danken ihm/ihr". Schwach ist auch der Ausdruck "für die Mitarbeit" statt "für die sehr guten Leistungen").

Auf keinen Fall fehlen sollten natürlich Aussagen zum Wissensstand.


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