Autor Thema: Bewertung des Arbeitszeugnis  (Gelesen 2202 mal)

PeterZwegat

  • Gast
Bewertung des Arbeitszeugnis
« am: August 17, 2014, 00:16:36 Vormittag »
Hallo,

ich würde gerne erfahren, welche Note folgendes Zeugnis hätte. Wäre sehr dankbar über Meinungen bzw Noten.

Herr B., geboren am 05.06.1995 in K., ist seit dem 01. August 2012 bei uns beschäftigt. Während dieser Zeit hat Herr B. erfolgreich die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert.
Während der Ausbildungszeit wurden ihm alle im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Tätigkeiten vermittelt.
Herr B. wurde nach seiner Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Herr B. wird hauptsächlich in den Abteilungen Braune Ware sowie Weiße Ware (Großgeräte) eingesetzt.

Zu den Aufgaben zählen:
Reklamationsbearbeitung,
Beratung und Verkauf (mit Kundenbestellungen),
Warenpräsentation,
Artikel- und Preispflege (mit Preisauszeichnung),
Vermittlung von Finanzierungen,
Vermittlung von Garantieverlängerungen (Wertgarantie).
 Lagertätigkeit

Herr B. ist ein pünktlicher, zuverlässiger, ehrlicher und gewissenhafter Mitarbeiter.
Mit Initiative und Einsatzbereitschaft setzt er sich voll für unser Unternehmen ein. Angesichts seiner guten Fachkenntnisse arbeitet er selbständig, sicher und findet gute Lösungen.

Kundenbestellungen und Reklamationen erledigt er pünktlich. Bei der Warenpflege (Auffüllen, Umzeichnen, Umräumen, Aussortieren pp.) arbeitet Herr B. selbständig und erkennt Fehler zuverlässig. Seine Warenlagerung ist sorgfältig und genau,  starkem Arbeitsdruck ist er voll gewachsen.

Herr B. erledigt die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein persönliches Verhalten ist einwandfrei.

Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist er geschätzt. Die Zusammenarbeit mit ihm war sehr angenehm.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn B. erstellt.

Maggy

  • Gast
Re: Bewertung des Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 24, 2014, 10:47:19 Vormittag »
Da fällt eine ganze Menge auf, formal wie inhaltlich. Eigentlich muss in der Einleitung stehen, dass du ein separates AZUBI-Zeugnis erhalten hast. Auf keinen Fall kann dieses aktuelle Zwischenzeugnis für die Ausbildung mit gelten. Aber so ein AZUBI-Zeugnis musst Du anfordern. Stilfehler wie unterschiedliche Schreibweisen des Datums sind auch unschön ("05.06.1995", "01. August 2012").  Gleich mehrfach wird "pünktlich" erwähnt, dass ist ein umstrittenes Wort (viel besser wäre "termingerecht"). Vor dem Adjektiv "ehrlich" solle auf keinen Fall das Temporaladverb "stets" fehlen. Insgesamt ist es ein etwas pauschales und knappes Zeugnis der Note 3.


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