Autor Thema: Arbeitszeugnis so ausreichend und korrekt?  (Gelesen 4203 mal)

eichi

  • Gast
Arbeitszeugnis so ausreichend und korrekt?
« am: September 05, 2005, 11:28:07 Vormittag »
Hallo zusammen,
möchte Euch bitten mir ein kurzes Statement zu meinem Zeugnis zu geben.


Herr X geb. am X, begann am 01.1997 in unserem Hause eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel, die er am 19.06.2000 erfolgreich abschloß. Ab dem 20.06.2000 wurde Herr X in ein Arbeitsverhältnis als kaufmännischer Angestellter übernommen, das vom 01.01.2001 bis zum 31.10.01 durch seinen Wehrdienst unterbrochen wurde.

Herr X arbeitete sich sehr schnell in die ihm übertragenen Aufgaben ein, so daß er sie nach kürzester Zeit vollständig und fehlerfrei ausführen konnte.

Die Tätigkeiten Herrn X bestand im einzelnen aus
- der persönlichen und telefonischen Beratung von gewerblichen Kunden,
- der Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung sowie der daraus resultierenden Disposition nicht am Lager geführter Ware,
- der persönlichen und telefonischen Beratung von Privatkunden in unserer Badausstellung,
- der Planung von Bädern.

Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten, uneingeschränkten Zufriedenheit erledigt.

Er war stets ehrlich, immer pünktlich und sehr zuverlässig. Sein Verhalten sowohl gegenüber den Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.

Wir bedauern sehr, Herrn X, der sein Arbeitsverhältnis fristegemäß zum 31.08.2005 beendet hat, einen überaus geschätzten Mitarbeiter zu verlieren.

Wir wünschen Herrn x für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

X, den 01. September 2005


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im punkt mit der ehrlichkeit pünktlichkeit und zuverlässigkeit fehlt mir der Standpunkt gegenüber den Kunden.

und meine 1/2 jährige Aussendienstarbeit wird auch nicht erwähnt.

soll ich das nochmal anmerken?

Würde mich freuen wenn Eurerseits noch ein paar Ratschläge oder ähnliches mitgeteilt werden.


Danke Steffen

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis so ausreichend und korrekt?
« Antwort #1 am: September 06, 2005, 01:48:59 Vormittag »
Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Die Aussage "Herr X arbeitete sich sehr schnell in die ihm übertragenen Aufgaben ein, so daß er sie nach kürzester Zeit vollständig und fehlerfrei ausführen konnte" ist eine Leistungsbeschreibung, die in den Leistungsteil gehört. Dieser beginnt generell erst nach der wertfreien Stellenbeschreibung. An diesem Punkt  ist das Zeugnis also ungewöhnlich strukturiert. Eine lediglich "fehlerfreie" Aufgabenerledigung ist in der zu positiver Ausdrucksweise tendierenden Zeugnissprache keine Auszeichnung (=keine Fehler, aber auch keine Höchstleistung).

Die eigentliche Leistungsbewertung (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolge) fehlt nun mit Ausnahme der Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollsten, uneingeschränkten Zufriedenheit") gänzlich. Diese Leistungszusammenfassung hat aber nur die Funktion, die Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammen zu fassen. Ohne Einzelwertung ist auch die Leistungszusammenfasssung unglaubwürdig.

Unklar ist auch, wieso die Zufriedenheit doppelt und uneinheitlich bewertet wird:
"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (=Gesamtnote 1)
"stets zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit" (=Gesamtnote 2)

Zu den weiteren unvorteilhaften Auffälligkeiten zählt u.a., dass das wichtige Verhalten zu Kunden nicht bewertet wird, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann, Note mangelhaft. Auch fehlt der obligatorische Dank und die Zukunftswünsche fallen ebenfalls äußerst knapp und wortkarg aus. Dies muss zu Lasten des Beurteilten interpretiert werden.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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gast

  • Gast
korrektur meines Zeugnis
« Antwort #2 am: September 12, 2005, 18:21:28 Nachmittag »
Ich habe nochmal im internet auf diversen seiten nach hilfestellungen gesucht und das zeugnis abgeändert. jetzt will ich das  meinem chef vorlegen und hoffe das er es unterschreibt.
es wäre nett wenn es sich jemand nochmal durchlesen könnte.

danke schon mal im voraus für die mühe,

steffen


Herr X , geb. X in X, begann am X in unserem Hause eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel, die er am X erfolgreich abschloss. Vom X bis X war Herr X als kaufmännischer Angestellter in unserem Unternehmen tätig. Das Arbeitsverhältnis ruhte vom X bis zum X durch die Einberufung zum Wehrdienst.

Die Tätigkeit Herrn X bestand im einzelnen aus

·   der persönlichen und telefonischen Beratung von gewerblichen Kunden,
·   Außendienstarbeit verbunden mit Kundenbetreuung,
·   der Auftragsannahme und Auftragsbearbeitung sowie der daraus resultierenden Disposition nicht am Lager geführter Ware,
·   der persönlichen und telefonischen Beratung von Privatkunden in unserer Badausstellung,
·   der Planung von Bädern.

Herr X überzeugte uns und unsere Kunden stets durch seine umfassenden Fachkenntnisse und setzte sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein.
Er zeigte während seiner Kundeneinsätze immer Eigeninitiative, Fleiß und Engagement.
Herr X nutzte stets alle gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung erfolgreich.

Herr X arbeitete sich sehr schnell in die ihm übertragenen Aufgaben ein, er erledigte Sie selbständig mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.
Er war ein belastbarer, sehr zuverlässiger und verantwortungsbewusster Mitarbeiter.
Herr X hat die Ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich.

Herr X scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, weil wir einen überaus geschätzten Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns bei ihm für seine wertvolle Arbeit und wünschen ihm beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis so ausreichend und korrekt?
« Antwort #3 am: September 12, 2005, 23:13:20 Nachmittag »
Ich rate dringend davon ab, sich ein Zeugnis "zusammenzuschustern", man tut sich damit keinen Gefallen und schmälert die Chancen auf eine erfolgreiche Neubewerbung. Gerade im Internet finden sich viele z.T.  haartsträubende Empfehlungen und Erläuterungen. So sind im Zeugnis nun auch neue Auffälligkeiten hinzugekommen. Ein Beispiel: Die Aussage „wir bedanken uns“  (statt „wir danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.

Auch wirkt das Zeugnis sehr unstrukturiert. Zudem sind die Wertungen pauschal und nicht auf das Qualifikationsprofil abgestimmt: Sie könnten sich theoretisch auf jede Stelle beziehen. Vor allem das Verhalten zu Kunden muss bei einem Kundenberater differenzierter bewertet werden. Die Rechtschreibfehler sind vermutlich nur Flüchtigkeitsfehler in der Abschrift und nicht im Zeugnisentwurf vorhanden. Andernfalls schmälern sie ebenfalls die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten verbessern und individueller gestalten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php


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