Autor Thema: Bewertung des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 3062 mal)

Alexander

  • Gast
Bewertung des Arbeitszeugnisses
« am: Juni 08, 2008, 15:05:10 Nachmittag »
Hallo! Ich habe mein Arbeitszeugnis erhalten und wollte es von Fachleuten probelesen lassen.
Ich wäre euch sehr dankbar!
<<FIRMENLOGO, Firmenname>>
Dienstleistungszeugnis

Herr XY, geb. am 30.02.1982, wurde ab 1. September 2004 für den Beruf des Versicherungsangestellten - Fachrichtung XX - ausgebildet und hat am 20.06.2007 die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt. Neben einem allgemeinen Überblick über Aufgaben und Organisation der XX-Versicherung wurden während der Ausbildung insbesondere Kenntnisse im Bereich XY vermittelt.

Ab 21.06.2007 wurde Herr XY in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen und als Bearbeiter in der X-abteilung eingesetzt. In dieser Eigenschaft hatte er unter Beachtung der Rechtsvorschriften und des Rechts der Europäischen Union hauptsächlich Anträge auf X, Weiterzahlung von Y und X-Umwandlungen zu bearbeiten, sowie die weitere Berechtigung von Zuschüssen zu überprüfen, Erstattungen abzuwickeln und den dazugehörigen Schriftverkehr zu führen. Herr XY war außerdem zuständig für Verzinsungszahlungen sowie X-berechnungen unter Berücksichtigung der Einkommensvorschriften. Außerdem gehören Rückforderungen und Aufrechnungen von X zu seinem Aufgabengebiet.

Herr XY war ein fleißiger, sorgfältig und selbstständig arbeitender Mitarbeiter, welcher die ihm übertragenen Aufgaben engagiert und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Wegen seines freundlichen und hilfsbereiten Wesens war er bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.

Wir danken Herrn XY, der uns auf eigenen Wunsch zum 30.06.2008 verlässt, für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg Erfolg, Gesundheit und alles Gute.

Musterstadt, den 30.06.2008

Der Geschäftsführer                                                   <<Stempel, Siegel>>
i.A.


Oberdempfnagel
Personaldezernent
<<Anschrift des Arbeitgebers>>

Mike

  • Gast
Re: Bewertung des Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Juni 09, 2008, 12:21:54 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert (in jeweils ganzen Sätzen) nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Eine pauschale Aneinanderreihung von Schlagworten (Herr XY war ein fleißiger (A1), sorgfältig und selbstständig (A4)arbeitender Mitarbeiter, welcher die ihm übertragenen Aufgaben engagiert (A1) und zu unserer vollsten Zufriedenheit (A8) erledigte) ohne Rücksicht auf die strukturelle Zuordnung und nur in einem einzigen (!!!) Satz, ist keine Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen.

Formal fällt z.B. die unterschiedliche Schreibweise des Datums auf; 30.02.1982, 1. September 2004.  Über eine Ausbildung sollte ein eigenes Ausbildungszeugnis vorliegen, was im Abschlusszeugnis Firma auch erwähnt werden sollte (z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht. Unschön sind auch Formulierungen wie "hatte er ...zu bearbeiten", das klingt nach gerimnger Eigenmotivation.
Alles in allem also ein Zeugnis mit erheblichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf.


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