Autor Thema: mein Zeugnis ist nicht eindeutig.....  (Gelesen 2371 mal)

maria

  • Gast
mein Zeugnis ist nicht eindeutig.....
« am: Mai 25, 2011, 22:51:19 Nachmittag »
Hallo, wäre sehr dankbar wenn ihr die Inhalte meines Zeugnisses bewerten könntet
Hier sind die Kernpunkte:

-hat gute Vorkenntnisse mitgebracht und diese erweitert
-das erarbeitete Wissen konnte sie erfolgreich umsetzen
-auf die Korrektheit der der Arbeitsereignisse konnten wir uns stets verlassen und die von ihr entwickelte … wird uns auch in Zukunft noch vom großem Nutzen sein
-sie war stets sehr engagiert und auch in der persönlichen Zusammenarbeit sehr angenehm
- die ihr übertragenen Aufgaben hat sie jederzeit zuverlässig, mit großer Sorgfalt und hohen persönlichen Engagement zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt

...wir lerneten sie als eine gewissenhafte, fleißige, zuverlässige und hifsbereite Praktikanten kennen...

Der vorletzte Satz wird in Zeugnissen leider nicht so oft verwendet, habe nur einmal gesehen , dass dies einer 2- bis 3+ entspricht. Aber diese Note wäre total unbegründet....Was meint ihr dazu, entspricht der Satz "jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit" einer 2- bis 3+???


Maggy

  • Gast
Re: mein Zeugnis ist nicht eindeutig.....
« Antwort #1 am: Mai 27, 2011, 12:41:43 Nachmittag »
-hat gute Vorkenntnisse mitgebracht und diese erweitert
Note 2

-das erarbeitete Wissen konnte sie erfolgreich umsetzen
Note 3

-auf die Korrektheit der der Arbeitsereignisse konnten wir uns stets verlassen und die von ihr entwickelte … wird uns auch in Zukunft noch vom großem Nutzen sein
Note 3

-sie war stets sehr engagiert und auch in der persönlichen Zusammenarbeit sehr angenehm
Note 1

- die ihr übertragenen Aufgaben hat sie jederzeit zuverlässig, mit großer Sorgfalt und hohen persönlichen Engagement
Note 2

zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
Gesamtnote 3 (befriedigend)

...wir lerneten sie als eine gewissenhafte, fleißige, zuverlässige und hifsbereite Praktikanten kennen...

Siehe folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist.
- LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99


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