Autor Thema: Bitte kurze Einschätzung. -evtl. etwas besondere Situation  (Gelesen 3564 mal)

gonzo

  • Gast
Bitte kurze Einschätzung. -evtl. etwas besondere Situation
« am: Juni 22, 2007, 20:55:26 Nachmittag »
Hallo !
für ein par Tips und eine kurze Einschätzung meines Zeugnisses wäre ich dankbar.
Muß zum Hintergrund aber etwas ausholen:

Das Problem, was ich bei der Zeugniserstellung habe, ist, daß ich in ca. 2 Jahren 3 Chefs (Niederlassungsleiter - Handelsniederl.)  hatte, wobei der letzte der Grund für meine Kündigung war (und die von 4 weitern Kollegen, die alle wegen ihm gekündigkt haben..).  Zudem hatte ich mit diesem nur rund 3 Monate 'das Vergnügen' welche für ihn selbst noch Einarbeitungszeit waren - eine objektive Einschätzung durch ihn - ist also kaum möglich, selbst wenn man die nicht gerade positive 'Chemie' nicht einbezieht.
Leider ist dieser aber der einzige, der das Zeugnis unterschreiben kann, ein 'super'-Zeugnis kann ich also nicht erwarten.

Ich habe daher den Personalchef in der Zentrale gebeten , mir lediglich ein einfaches Zeugnis mit ausschließlich Objektiven Angaben zu Tätigkeit,Dauer der Beschäftigung usw. auszustellen (was wie ich hier lese, auch nicht so optimal wäre).

Bekommen habe ich nun nachfolgendes Zeugnis (vermutlich vom Personalchef geschrieben und vom NLL unterschrieben) , daß ich so abgetippt habe (die Schreibfehler im Abschnit mit dem Ausscheiden habe absichtlich mit abgetippt..)

Vielleicht könnt Ihr mir hier Tips geben, ob ich das Zeugnis so akzeptieren Kann/soll oder ggf. dem Personalchef ein eigenes zur Unterschrift zuzusenden sollte.
Es fehlen 2-3 Tätigkeiten (die Außendiensttätigkeit wird z.B. in der Aufzählung nicht nochmal erwähnt - die wäre mir aber wichtig). Sonst scheint man versucht zu haben, die Beurteilungen auf Note 2 abzustimmen - womit ich leben könnte - aber ich denke mal, da steht noch einiges bzw. fehlt einiges was dem nicht entspräche..
Sollte ich evtl doch ein einfaches Zeugnis bevorzugen ?

Werde die Zeugnisanalyse sicherlich noch nutzen (hat mir schonmal gut geholfen) - dennoch wäre ich für ein par Tips -speziell bezüglich der 'besonderen Situation' dankebar.


Zitat

Herr ... geboren... war in der Zeit .. in der Niederlassung.. im Innen- und Außendienst beschäftigt.

Während seiner Tätigkeit war Herr.. in der Hauptsache mit folgenden Arbeiten betraut:
-
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-
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-

Herr .. eignete sich schnell die nötigen Warenkenntnisse an, so dass er bereits nach kurzer Zeit als vollwertige Arbeitskraft in unserem Verkaufsteam eingestzt wurde.

Die ihm übertragenen Aufgaben hat er stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Er arbeitete zuverlässig und gewissenhaft.

Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, kollegen und Kunden war einwandfrei und geprägt von einem sehr freundlichen Auftreten.

Herr. . scheidet auf eigen Wunsch mit Ablauf des ........ aus unserem Unternehmen aus, ums sich einer neue Herausforderung zu stellen.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn ... für die berufliche und private Zukunft alles Gute.

....
Niederlassungsleiter

Mike

  • Gast
Bitte kurze Einschätzung. -evtl. etwas besondere Situation
« Antwort #1 am: Juni 26, 2007, 22:38:03 Nachmittag »
Der Ausdruck "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 2. Damit sind deine Befürchtungen eigentlich hinfällig, dass du wegen der vielen Wechsel oder dem Ärger mit dem aktuellen Chef kein gutes Zeugnis erwarten kannst. Dass die Chefs häufig wechseln solltest du auch keinesfalls als Argument für eine lückenhafte Bewertung akzeptieren. Laut Gesetz muss der Chef alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um sich ein vollständiges Urteil bilden zu können (z.B. einfach mal die Ex-Chefs anrufen). Er muss das Unternehmen im Rahmen der Zeugnisschreibung repräsentieren und kann sich nicht auf  ein spätes Eintrittdatum berufen.    
Abgesehen davon ist das Zeugnis sehr lückenhaft und hat einzelne unvorteilhafte Formulierungen, z.B. "die nötigen Warenkenntnisse" (Mindestanforderung; und was ist mit den beruflichen Fachkenntnissen?). Aber das wird dir der Zeugnistest im Detail aufschlüsseln. Ich empfehle dir den mit Formulierungsvorschlägen, denn die vorhandenen Aussagen sind zudem sehr pauschal.

Gonzo

  • Gast
Bitte kurze Einschätzung. -evtl. etwas besondere Situation
« Antwort #2 am: Juni 27, 2007, 13:39:14 Nachmittag »
Vielen Danke für die Antwort.

Ich möchte hier auf alle Fälle nochmal auf den AG zugehen, um fehlende Angaben ergänzen zu lassen.
Ich werde wohl dazu die kompl. Überarbeitung für 79€ in Anspruch nehmen. Das hat mir vor einigen Jahren bereits gut geholfen. Allerdings hatte ich da ein sehr umfangreich formuliertes Zeugnis bekommen (wie es wohl eben auch sein muß) - was damals kein Problem war, da wir uns 'im Guten' getrennt hatten und ich somit problemlos die Unterschift bekam.

Daher ist die Frage, bevor ich jetzt das Geld investiere, ob man sich da auch ein 'kurzes' oder sagen wir 'gestrafftes' zeugnis formulieren lassen kann - da ich befürchte, daß mein ehem. Chef in seinem 'Jähzorn' ein 3-Seitiges zeugnis nicht unterschrieben würde...

Maggy

  • Gast
Bitte kurze Einschätzung. -evtl. etwas besondere Situation
« Antwort #3 am: Juni 27, 2007, 23:04:10 Nachmittag »
Du kannst ja bei einer Überarbeitung im Detail vorgeben, wie umfangreich oder kurz das Zeugnis ausfallen soll. Generell gilt: je länger ein Arbeitsverhältnis gedauert hat, umso ausführlicher sollte das Zeugnis ausfallen. Aber länger als zwei Seiten sind auch ausführliche Zeugnisse selten.


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