Das Zeugnis ist in der Tat deutlich unterdurchschnittlich. In der Zeugnissprache werden aufgrund der gesetzlichen Wohlwollenspflicht alle Wertungen, auch negative, prinzipiell in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. War ein Verhalten beispielsweise „ohne Tadel“, dann war es im Umkehrschluss auch „ohne Beanstandung“ und demnach unterdurchschnittlich. Vor diesem Hintergrund entsprechen nahezu alle wertenden Aussagen der Note 4:
"Frau xx ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen" (=Note 4; zum Vergleich Note 1: "Auch stärkstem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen").
"Sie hat den Anforderungen entsprochen" (=Note 4; zum Vergleich Note 1: "Sie hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen").
"Die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten war nicht zu beanstanden" (= ...aber auch nicht zu loben, Note 4)
Die Aussage "Unsere Kunden hat Frau xx korrekt und höflich bedient"
überrascht im Zeugnis einer Altenpflegerin. Die Bewohner sind keine Kunden, sie werden auch nicht "bedient".
Zu den weiteren Auffälligkeiten zählen vor allem auch das Fehlen einer Aufgabenbeschreibung. Das Ausstellungsdatum sollte zudem mit dem Datum der Beendigung übereinstimmen.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php