Der Zeugnis ist sehr unstrukturiert und macht einen äußerst zwiespältigen Eindruck. Zunächst fehlen die Stellenbezeichnung und die Stellenbeschreibung.
Der Leistungsteil eines vollständigen, wohlgeordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Stattdessen nimmt dies Zeugnis zunächst ungewöhnlich detailliert zum Verhalten Stellung, um dann ungewöhnlich knapp die Leistung zu bewerten. Es fehlen u.a. komplett Aussagen zu Fähigkeiten und zum Arbeitserfolg. Zudem werden wiederholt die EDV-Kenntisse gewürdigt, wohingegen die Fach-/ Sachkompetenz unerwähnt bleibt.
Pauschales, undifferenziertes Lob ("erzielt unsere besondere Beachtung und Anerkennung", "bedürfen besonderer Anerkennung"...) wirkt ebenso abwertend wie die Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten ("Ihren Arbeitsplatz verließ Frau XXX stets aufgeräumt", "Sie unterrichtete ihre Vorgesetzten regelmäßig über ihre Arbeitsergebnisse und deren Abläufe"). Unvorteilhaft sind zudem auch Passivformulierungen ("konnten Zielvereinbarungen in der Bearbeitung der Förderanträge
eingehalten werden"..."Die
ihr zugewiesenen Arbeiten
wurden in ihrer Gründlichkeit zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt. Hier fällt auch auf, dass sich die Zufriedenheit nur auf die Gründlichkeit bezieht, nicht aber - wie sonst üblich - auf alle Leistungsaspekte.
Da der Beurteilten zudem weder gedankt noch Ihr Ausscheiden bedauert wird, muss die Leistungszusammenfassung ("zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt"= Gesamtnote 2+) als nicht glaubwürdig eingeschätzt werden.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php