Autor Thema: Bitte um Bewertung / Bürokauffrau  (Gelesen 3083 mal)

Nicole80

  • Gast
Bitte um Bewertung / Bürokauffrau
« am: Juli 10, 2005, 15:47:53 Nachmittag »
Hallo,
da ich nicht genau weiß wie ich dieses Zeugnis zu bewerten habe, möchte ich Sie bitten mir nur kurz eine Gesamtnote zu geben.
Vielen Dank,
Nicole80


Frau xxx, geb. am xxx in xxx, war vom xxx bis zum xxx
in unserem Unternehmen als Bürokauffrau / Disponentin beschäftigt.

Ihr Aufgabengebiet umfasste folgende Tätigkeiten:

- Auftragsannahme
- Disposition der LKW's und unseres Personals
- Führen der Warenein- und Ausgangsbücher
- Angebotserstellung
- Rechnungs- / Mahnwesen
- vorbereitende Buchhaltung

Wir haben Frau xxx als engagierte und selbstständige Mitarbeiterin kennen gelernt. Während ihrer gesamten Tätigkeit zeigte sie einen sehr hohen Arbeitseinsatz und führte ihre Aufgaben mit größter Umsicht und Zuverlässigkeit aus

Frau xxx arbeitete jederzeit zielstrebig, sorgfältig und rationell. Sie erledigte ihre Aufgaben in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Für Kunden und Geschäftspartner war Frau xxx immer eine höflich, sicher und gewandt auftretende Ansprechpartnerin. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Frau xxx verlässt unser Unternehmen zum xxx auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihren Weggang sehr und danken ihr für ihre aktive und wertvolle Mitarbeit. Wir wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.


München, den xxx

xxx
Geschäftsführer

gast

  • Gast
Bitte um Bewertung / Bürokauffrau
« Antwort #1 am: Juli 10, 2005, 22:56:36 Nachmittag »
zu unserer vollsten Zufriendheit liegt zwischen 1 und 2, beim Rest bin ich nicht sicher.

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Bitte um Bewertung / Bürokauffrau
« Antwort #2 am: Juli 11, 2005, 19:49:37 Nachmittag »
Die Zeugnisnote ergibt sich einzig aus der sogenannten Leistungszusammenfassung, die die Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Erfolg usw.)  zu einer Gesamtnote zusammenfasst: "...in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit"= Gesamtnote 1.

Damit diese Gesamtnote glaubwürdig ist, muss auch eine entsprechende Einzelwertung erfolgen. Der vorliegende, sehr kurze Zeugnistext geht insbesondere auf Fähigkeiten, Wissen und Arbeitserfolge allerdings gar nicht ein, so das die sehr gute Gesamtnote nicht wirklich glaubwürdig ist.

Formulierungen wie "Wir haben sie als .. kennen gelernt" werden oft als Distanzierunge gedeutet, vgl. auch folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist.
- LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99  


Die Stelleneschreibung ist stilistisch ungenügend ausformuliert:
"Führen der Warenein- und Ausgangsbücher", also auch "Bearbeiten des Rechnungs- und Mahnwesens, "Durchführen der vorbereitenden Buchhaltung" usw.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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