Die Zeugnisnote ergibt sich einzig aus der sogenannten Leistungszusammenfassung, die die Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Erfolg usw.) zu einer Gesamtnote zusammenfasst: "...in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit"= Gesamtnote 1.
Damit diese Gesamtnote glaubwürdig ist, muss auch eine entsprechende Einzelwertung erfolgen. Der vorliegende, sehr kurze Zeugnistext geht insbesondere auf Fähigkeiten, Wissen und Arbeitserfolge allerdings gar nicht ein, so das die sehr gute Gesamtnote nicht wirklich glaubwürdig ist.
Formulierungen wie "Wir haben sie als .. kennen gelernt" werden oft als Distanzierunge gedeutet, vgl. auch folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist.
- LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 Die Stelleneschreibung ist stilistisch ungenügend ausformuliert:
"Führen der Warenein- und Ausgangsbücher", also auch "
Bearbeiten des Rechnungs- und Mahnwesens, "
Durchführen der vorbereitenden Buchhaltung" usw.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php