Autor Thema: Bitte um ein Urteil - Praktikumszeugnis  (Gelesen 2061 mal)

Kerstin

  • Gast
Bitte um ein Urteil - Praktikumszeugnis
« am: April 29, 2008, 00:06:44 Vormittag »
Hallo,

ich habe im Anschluss an mein Studium ein sechsmonatiges Praktikum begonnen, das ich jedoch nach zwei Monaten beendet habe, da ich mir etwas ausgebeutet vorkam.  Mich würde Eure Einschätzung des Zeugnisses sehr interessieren - vor allem hinsichtlich der Eigenschaft "Durchsetzungsvermögen" wegen der ich mir Sorgen mache. Ausserdem fehlt die Formulierung "Wir bedauern...." am Schluss - was heißt das? Und der Arbeitgeber hat nicht erwähnt, dass es sich um eine Vollzeitstelle gehandelt hat. Wäre das wichtig?

Also: Zunächst Aufzählung der verschiedenen Tätigkeiten, incl. eigenem Projekt, dann gehts los:

Frau XYZ löste aufgrund ihrer hervorragenden Auffassungsgabe anstehende Aufgaben stets flexibel, selbstständig und sachgerecht. Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen zeichneten sie ebenso aus wie ein hohes Maß an Belastbarkeit und Ausdauer. Von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wurde Frau XYZ als freundliche und kompetente Mitarbeiterin geschätzt. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Das Praktikum endete zum vereinbarten Termin. Wir danken Frau XYZ für die geleistete gute Arbeit und wünschen ihr für ihre weitere berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.

Was meint Ihr?


Kalli66

  • Gast
Re: Bitte um ein Urteil - Praktikumszeugnis
« Antwort #1 am: April 29, 2008, 03:59:07 Vormittag »
Für eine zuverlässige Analyse muss man alle Details des Zeugnisses kennen, auch die Aufgaben, daher wird oben bei den Nutzungsbedingungen immer auch um konkrete Fragen zu einzelnen Aussagen gebeten. Man kann aber festhalten: Die Aussagen sind nicht weiter auffällig, erscheinen aber mit zwei Sätzen zur Leistung etwas knapp. Was ist zum Beispiel mit dem Engagement? Oder dem erlangten bzw, unter Beweis gestellten Wissen? Dazu wird nichts gesagt, das sind aber zentrale Aspekte. 
"Durchsetzungsvermögen" ist sicher nicht negativ gemeint, vermutlich ergibt sich der Zusammenhang (der Grund, warum du die gebraucht hast) aus der Aufgabenbeschreibung. Bedauert werden muss das planmäßige Ausscheiden bei Praktikanten nicht. Das ist also keine Auffälligkeit. Im Detail kannst das Zeugnis mit der folgenden Checkliste prüfen: http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf


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