Autor Thema: Bitte um Ihre Meinung..  (Gelesen 3824 mal)

Mr. X

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Bitte um Ihre Meinung..
« am: April 18, 2007, 22:05:02 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

in meinem Betrieb wurde durch eine externe Firma sozusagen
aufgeräumt, sprich Personal eingespart gemäß Sozialplan.
Ich hatte seinerzeit die Möglichkeit, einen schlechteren Job
anzunehmen oder zu gehen (Aufhebungsvertrag). Habe mich
für die Abfindung entschieden und Aufhebung sollte für mich
wohlwollend im Sinne einer betriebsbed. Kündigung dargestellt werden..

im zeugnis steht nun dies:

Aufgrund eine Umstrukturierungsmaßnahme endete das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zum 31.03.2007. Wir bedanken uns für die geleistete Mitarbeit und wünschen Herrn xxx für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

ist das soweit tragbar oder sollte ich das Ein- oder Andere noch ändern lassen, wenn ja, was genau ist schlecht?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

MfG

Klaus Schiller

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Bitte um Ihre Meinung..
« Antwort #1 am: April 19, 2007, 09:53:07 Vormittag »
Ein vollständiger Schlussteil in einem sehr guten Zeugnis lautet bei einem Aufhebungsvertrag:
 
Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage in beiderseitigem besten Einvernehmen. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm (nicht etwa "wir bedanken uns!!!) für die stets sehr guten Leistungen (nicht nur für "Mitarbeit!!!). Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

MFG
Klaus Schiller,
Personalmanagement Service Gmbh
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Mr. X

  • Gast
Bitte um Ihre Meinung..
« Antwort #2 am: April 19, 2007, 15:05:47 Nachmittag »
Danke für Ihre Ausführungen. Aber mir stellt sich jetzt die Frage, ob
diese Formulierung viell. nach aussen hin zu sehr nach Aufhebung, statt
nach betriebsbedingten Gründen riecht, da ich leider keine ordentliche
Anschlussbeschäftigung gefunden habe und ich mich mit diesem Zeugnis bewerben muss oder sollte man besser ganz den Ausscheidungsgrund weglassen bzw. könnte man das ggf. so lassen mit Umstrukturierungsmassnahme usw. und stattdessen die anderen Dinge,
die sie vorgeschlagen haben, lediglich noch gerade rücken?? nur das
Ausscheiden bedauern wäre ja dann ein Widerspruch, wenn diese
Umstrukturierungsmassnahme dort stehen würde.. :roll:

Nochmals vorab besten Dank für Ihre Rückantwort.  :oops:

MfG


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herr schiller brauch ihre hilfe

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