Autor Thema: Frist des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 1630 mal)

Paul

  • Gast
Frist des Arbeitszeugnisses
« am: Dezember 09, 2013, 17:49:13 Nachmittag »
Habe ich nach 4 Monaten Festeinstellung ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugniss .
Wo liegt die Grenze ?

Maggy

  • Gast
Re: Frist des Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Dezember 10, 2013, 13:48:53 Nachmittag »
Ja, hat man, schau mal z.B. hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php?faqmod=1&katid=11

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Frist zur Erstellung und Herausgabe des Arbeitszeugnisses an den AN

Begonnen von Peter Schmidt

1 Antworten
3114 Aufrufe
Letzter Beitrag November 11, 2008, 12:54:46 Nachmittag
von Mike
xx
Frist für ein Arbeitszeugnis

Begonnen von bürotante

1 Antworten
2483 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 12, 2007, 17:33:18 Nachmittag
von Katrin62
xx
Frist für überarbeitetes Zeugnis

Begonnen von susiyates

1 Antworten
3882 Aufrufe
Letzter Beitrag April 20, 2007, 13:02:58 Nachmittag
von Mike
xx
kein fehlerfreies Zeugnis nach gesetzter Frist

Begonnen von bubble

1 Antworten
2900 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 19, 2005, 19:16:38 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de