Es handelt sich um ein Zeugnis der Gesamtnote "befriedigend", die Leistungen werden also ausdrücklich als "nicht sehr gut und auch nicht gut" bewertet.
Die Stellenbeschreibung fällt sehr knapp aus, Formulierungen wie "wurde eingesetzt" verweisen auf eine geringe Eigeninitiative, die Aussage "
einfachere Kundenberatungen" wirkt bereits wie ein Hinweis auf geringe Kompetenz. Zudem sollte die Stellenbeschreibung aktiv und einheitlich formuliert sein, z.B. "
Ausführung aller anfallenden Schaltertätigkeiten", "
Durchführung einfacherer Kundenberatungen", "Kassenführung" (ohne Artikel "die") usw.
Auch Aussagen wie verfügt über die "
erforderlichen Fachkenntnisse" (erfüllt nur die Mindestanforderungen) sind abwertend.
Zudem fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert) und Aussagen zu Fähigkeiten (Auffassungsgabe, Urteilsvermögen, Belastbarkeit) oder Erfolgen (Qualität, Quantität, Termintreue). Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Der Dank erfolgt lediglich "für die Mitarbeit", ein Bedauern über das Ausscheiden wird nicht geäußert. Zudem erfolgen die Zukunftswünsche nur für den "Lebensweg", nicht für den
Berufs- und Lebensweg.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php