Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote „sehr gut“, wirkt aber sehr unstrukturiert, zumal Leistungs- und Verhaltensangaben vermischt sind (z.B. „kontaktfreudig, einsatzfreudig und zuverlässig“; „freundliche und zuvorkommende Art und ihre selbstständige Arbeitsweise“). Der Leistungsteil formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“), erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Veränderungen dieser Reihenfolge gehen also zu Lasten der Zuordnung und können ggf. als stilistischer Mangel eingestuft werden.
Statt einer differenzierten Leistungsbewertung werden hier nur pauschal Attribute aneinander gereiht. Statt „…einsatzfreudige …Mitarbeiterin“ könnte es z.B. heißen: „Sie identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und mit ihren Aufgaben und hatte eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Sie entwickelte sehr viel Eigeninitiative und ausgeprägtes berufliches Engagement und stellte persönliche Belange jederzeit zurück…“
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Unverständlich ist auch, dass die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nicht wie üblich in einem Satz erfolgt, sondern in zwei gleich lautenden Sätzen:
Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art … von ihren Kollegen außerordentlich geschätzt.
Aufgrund ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art … bei ihren Vorgesetzten äußerst geschätzt…
Dies und weitere kleine Auffälligkeiten, wie z.B. das Fehlen des wichtigen Adverbs „weiterhin“ (viel Erfolg), lassen die sehr gute Gesamtnote nicht glaubwürdig erscheinen.
Die Elternzeit wird - gerade bei einer sehr langen Dauer - erwähnt, da auch eine fehlende Berufspraxis ebenfalls Einfluss auf die Qualifikation hat.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php