Darf das Zeugnis zusammengefaltet in einem kleinen Kuvert geschickt werden, immerhin ist es doch ein wichtiges Dokument? Ich verweise auf unsere Urteilsdatenbank:
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort "Zeugsniform":
Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist das nicht zu beanstanden. Arbeitszeugnisse werden häufig gefaltet übersandt. Oft geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Das Originalzeugnis muss aber kopierfähig sein und die Knicke dürfen nicht auf den Kopien abzeichnen, z.B. durch Schwärzungen.
- BAG 21.9.1999 - 9 AZR 893/98
Und schreibfehler sind auch enthalten. Darf das sein? Rechtschreibfehler und stilistische Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.
Zum Zeugnis: Das Zeugnis enthält sehr viele Auffälligkeiten.
Die Aussage "ste
hts (ohne h!) sehr zufrieden" verweist auf die Gesamtnote "sehr gut". Die Formulierung "was
Ihm (Personalpronomen werden klein geschrieben) auch
zu unserer Zufriedenheit gelang" übt allerdings deutliche Kritik an der Kompetenz. Und die relevanten Leistungsaspekte (Fähigkeiten, Arbeitsweise, Erfolg usw), die von der Leistungszusammenfassung nur zu einer Gesamtnote "zusammengefasst" werden, bleiben komplett unbewertet.
In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.
Eine veraltete Zeugnis-Formulierung lautet "wir haben ihn als stets ehrlichen, fleißigen, pünktlichen und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt." Veraltet ist die Aussage, weil gerade Pünktlichkeit und Ehrlichkeit Selbstverständlichkeiten sind, die man nicht erwähnen muss. Tut man es doch, entsteht der Eindruck, man kann nichts wirklich Relevantes über die Leistung des Beurteilten sagen. Fehlt das Temporaladbverb "stets" kann der Eindruck entstehen, der Beurteilte war "nicht immer" ehrlich. Fehlt ein Attribut in dieser üblichen Viererkette (hier: "pünktlich"), kann der Eindruck entstehen, der Beurteilte war unpünktlich usw. usw.
Aufgrund der Knappheit und Widersprüchlichkeit macht das Zeugnis einen insgesamt eher mangelhaften Eindruck.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.phpBei seinen Kollegen, Kolleginnen sowie seinen Vorgesetzten war er gleichermaßen beliebt.