Es handelt sich in der Tat um ein deutlich unterdurchschnittliches Zeugnis der Note 4-5. Entscheidend dafür ist zunächst die Aussage "Er führte alle Arbeiten zu unserer Zufriedenheit aus" (=Leistungszusammenfasung der Note 4).
Aufgrund des gesetzlich geforderten Wohlwollens gegenüber dem Zeugnisempfänger werden in Zeugnissen zudem negative Wertungen zumeist in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. Hierzu bedienen sich die Zeugnisaussteller bestimmter "Verschlüsselungstechniken", zu denen auch die folgenden gehören:
Leerstellentechnik Es fehlen z.B. Angaben zu Fähigkeiten, zur Ehrlichkeit und konkret zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, zudem die Gründe für die Beendigung sowie ein Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden.
Passivierungstechnik Passive Formulierungen verweisen auf mangelnde Eigeninitiative: "Er
wurde auch mit der ... Präsentation useres Warensortiments
betraut", "...
wurde auch regelmäßig an der Kasse
eingesetzt". Das wiederholte "auch" ist ggf. ein Hinweis auf häufig wechselnde Aufgaben mangels Eignung.
Ausweichtechnik "...an der Kasse eingesetzt, für deren stimmende Abrechnung er die volle Verantwortung trug" - aber ob die Kasse auch immer stimmte bleibt unerwähnt.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php