Autor Thema: Datierung Zwischenzeugnis wenn Vorgesezter schon weg  (Gelesen 5310 mal)

Mariella

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Datierung Zwischenzeugnis wenn Vorgesezter schon weg
« am: Dezember 21, 2005, 09:30:54 Vormittag »
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vorgesetzter schied im Oktober letzen Jahres aus dem UN aus. Damals vergaß ich ein Zwischenzeugnis anzufordern. Da ich noch Kontakt zu ihm habe bat ich ihn um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses für den damaligen Zeitraum. Das ist auch kein Problem. Meine Frage nun: auf welches Datum muß er das Zeugnis datieren? Auf sein Austrittsdatum, auf den aktuellen Tag (heute) oder... ? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank,
Mariella

Klaus Schiller

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Datierung Zwischenzeugnis wenn Vorgesezter schon weg
« Antwort #1 am: Dezember 21, 2005, 13:10:55 Nachmittag »
Generell gilt: Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, ist natürlich anschließend nicht mehr befugt, im Namen des Unternehmens Zeugnisse zu unterzeichnen. Ob Ihr Unternehmen einem rückdatierten Zwischenzeugnis zustimmt, kann ich Ihnen nicht sagen. Allerdings könnte auch ihr derzeitiger Vorgesetzter das Zeugnis auf Grundlage der vorhandenen Beurteilung des ehemaligen Vorgesetzten unterzeichnen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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mariella

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Datierung Zwischenzeugnis wenn VG schon weg
« Antwort #2 am: Dezember 21, 2005, 16:22:45 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist ein Punkt den ich jetzt sicherlich noch prüfen muß. Danke für den Hinweis.
Wie verhält es sich jetzt aber mit der Datierung? Wenn der jetzige Vorgesetzte das Zeugnis unterschreiben sollte, welches Datum setzt er dann aufs Zeugnis? Eigentlich das aktuelle, heutige Datum,oder?
Auch hier vorab Danke für die Antwort.

Klaus Schiller

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Datierung Zwischenzeugnis wenn Vorgesezter schon weg
« Antwort #3 am: Dezember 21, 2005, 21:40:57 Nachmittag »
Ein Zeugnis ist eine Urkunde und kann als solche nicht beliebig datiert werden. Das Ausstellungsdatum ist nunmal das Datum der Ausstellung. Wenn das Zeugnis nur den Zeitraum bis Oktober 2004 bewerten soll, kann ergänzt werden: "Dieses Zwischenzeugnis hat sie nachträglich von uns erbeten. Dieser Bitte haben wir gerne entsprochen".

Wenn Ihr derzeitiger Vorgesetzter der Beurteilung Ihrer Leistungen durch den ehemaligen Vorgesetzten zustimmt und sich Ihr Aufgabengebiet nicht verändert hat, sollte das Zwischenzeugnis der Einfachheit halber auch den Zeitraum bis Dezember 2005 umfassen.

mariella

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Datierung Zwischenzeugnis....
« Antwort #4 am: Dezember 22, 2005, 10:05:53 Vormittag »
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Schiller.


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