Es ist inzwischen nicht mehr üblich, Selbstverständlichkeiten wie "Pünktlichkeit" oder "Ehrlichkeit" in Zeugnissen zu bescheinigen. Mitunter werden solche Wertungen in der Fachliteratur sogar negativ gedeutet im Sinne von "außer diesen Selbstverständlichkeiten können wir nichts Positives über ihn/sie berichten".
Bei Kassierern jedoch sollte der Hinweis auf Ehrlichkeit im Zeugnis nicht fehlen. Der Einschub "Nur der Ordnung halber... " soll verhindern, dass das erwähnte Missverständnis auftritt. Allerdings sollte bescheinigt werden, dass man als Kassierer "stets ehrlich" oder "absolut ehrlich" war. Das Fehlen von Adverbien kann sonst den Eindruck erwecken, man war "nicht immer" ehrlich.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de