Hallo,
ich war als examinierte Pflegefachkraft tätig und habe mein Arbeitsverhältnis nach 2 Jahren auf eigenen Wunsch beendet (Ich hatte eine etwas andere Vorstellung von Führungskompetenz als meine Vorgesetzten). Meine Formulierung in der Kündigung : "Hiermit kündige ich mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum..."
Jetzt hätte ich gerne gewußt, ob die Formulierung "... kündigte aus persönlichen Gründen fristgerecht zum..." im Zeugnis o.k. ist, da ich in einem Buch für Zeugniserstellungen gelesen habe, daß die Formulierung : "...kündigte fristgerecht zum..." Anlaß geben kann über den Beendigungsgrund zu spekulieren. Schafft der Zusatz "aus persönlichen Gründen" die möglichen Spekulationen aus dem Weg?
Wie sind nun noch folgende Formulierungen zu bewerten ?
"Von....wurde sie geschätzt, wegen ihres frischen vorbildlichen und kooperativen Auftretens" (habe ich zuvor noch nie gelesen) und
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt". Mein Verhalten der Leitung gegenüber war recht distanziert, nachdem sie sich von meinen wiederholten Verbesserungsvorschlägen -zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich gewünscht- wohl in ihrer Ehre angegriffen fühlte. Ich habe gelesen, dies sei eine befriedigende Beurteilung mit einem negativen Touch. Da das Zeugnis ist sonst sehr gut ausgefallen ist , frage ich mich, ob ich es nicht bei dieser Formulierung belassen soll. Ich bin froh, daß ich das Haus verlassen habe und verkehre im Moment auch nur noch auf schriftlichen Wege mit der Leitung. Ich habe das Zeugnis schon zwei mal korrigieren lassen (müssen, u.a. wegen einigen Rechtschreibfehlern und Formulierungen, die zu falsche Rückschlüssen führen) und wäre froh, wenn ich es jetzt dabei belassen könnte. Ich freue mich über eine Antwort.
Wie lange nach Zeugnisausstellung kann man um eine Korrektur bitten?
Salina