Autor Thema: eigene kündigung  (Gelesen 5830 mal)

salina

  • Gast
eigene kündigung
« am: August 07, 2008, 15:40:33 Nachmittag »
Hallo,

ich war als examinierte Pflegefachkraft tätig und habe mein Arbeitsverhältnis nach 2 Jahren auf eigenen Wunsch beendet (Ich hatte eine etwas andere Vorstellung von Führungskompetenz als meine Vorgesetzten). Meine Formulierung in der Kündigung : "Hiermit kündige ich mein mit Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum..."
Jetzt hätte ich gerne gewußt, ob die Formulierung "... kündigte aus persönlichen Gründen fristgerecht zum..." im Zeugnis o.k. ist, da ich in einem Buch für Zeugniserstellungen gelesen habe, daß die Formulierung : "...kündigte fristgerecht zum..." Anlaß geben kann über den Beendigungsgrund zu spekulieren. Schafft der Zusatz "aus persönlichen Gründen" die möglichen Spekulationen aus dem Weg?

Wie sind nun noch folgende Formulierungen zu bewerten ?
"Von....wurde sie geschätzt, wegen ihres frischen vorbildlichen und kooperativen Auftretens" (habe ich zuvor noch nie gelesen) und
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt". Mein Verhalten der Leitung gegenüber war recht distanziert, nachdem sie sich von meinen wiederholten Verbesserungsvorschlägen -zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich gewünscht- wohl in ihrer Ehre angegriffen fühlte. Ich habe gelesen, dies sei eine befriedigende Beurteilung mit einem negativen Touch. Da das Zeugnis ist sonst sehr gut ausgefallen ist , frage ich mich, ob ich es nicht bei dieser Formulierung belassen soll. Ich bin froh, daß ich das Haus verlassen habe und verkehre im Moment auch nur noch auf schriftlichen Wege mit der Leitung. Ich habe das Zeugnis schon zwei mal korrigieren lassen (müssen, u.a. wegen einigen Rechtschreibfehlern und Formulierungen, die zu falsche Rückschlüssen führen) und wäre froh, wenn ich es jetzt dabei belassen könnte. Ich freue mich über eine Antwort.
Wie lange nach Zeugnisausstellung kann man um eine Korrektur bitten?
Salina


Demel

  • Gast
Re: eigene kündigung
« Antwort #1 am: August 07, 2008, 20:54:59 Nachmittag »
Der Satz "kündigte aus persönlichen Gründen fristgerecht zum..." ist an sich ok, allerdings selten. Meist heißt es "verlässt uns auf eigenen Wunsch zum ..." Das Verb "kündigen" klingt hier etwas hart. Aber der Zusatz "aus persönlichen Gründen" ist meiner Ansicht nach unvorteilhaft. Eigentlich werden die Gründe für eine Arbeitnehmerkündigung vom Arbeitgeber nicht kommentiert. "Persönliche Gründe", das können z.B. gesundheitliche oder famliäre Probleme sein, keinesfalls aber rein berufliche Gründe (wie ja von dir genannt).
 
Bei der Verhaltensbewertung ist die Aussage "wurde sie geschätzt" an sich Note 3. Gleiches gilt für "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt". Korrekt ist in Zeugnissen halt nur ein sehr schwaches Adjektiv. Auch fällt auf, dass die Kollegen in dem Satz fehlen. Was das Verhalten ihnen gegenüber "nicht korrekt"? 

Ich habe das Zeugnis schon zwei mal korrigieren lassen (müssen, u.a. wegen einigen Rechtschreibfehlern und Formulierungen, die zu falsche Rückschlüssen führen)
Was generell zu empfehlen ist: ein Zeugnis erstmal komplett fachmännisch analyisieren zu lassen, z.B. durch den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de für 19 Euro.  Damit alle Mängel auf einmal aufgedeckt werden. Dann nicht dem Arbeitgeber die "Verbesserung" überlassen, sondern gleich eine unterschriftsreife verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einreichen.  Solche eine neue Fassung kannst du bei arbeitszeugnis.de nach deinen Vorgaben erstellen lassen ("Zeugnisüberarbeitung"). Ansonsten geht das Zeugnis drei-, viermal hin und her und am Ende ist das Ergebnis unbefriedigend und alle sind genervt.   

... Wie lange nach Zeugnisausstellung kann man um eine Korrektur bitten?
Meist ein halbes Jahr lang, manchmal auch bis zu einem Jahr. Mehr dazu findest du in den häufigen Fragen: www.arbeitszeugnis.de/faq.php.


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