Autor Thema: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?  (Gelesen 3683 mal)

Bettina

  • Gast
Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
« am: Januar 04, 2010, 17:09:35 Nachmittag »
Ich befinde mich seit August 2008 in Elternzeit. Nun hat mein Unternehmen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet, daher habe ich um ein Zwischenzeugnis gebeten. Ist es ratsam, die Elternzeit zu nennen oder sollte im Zwischenzeugnis besser darauf verzichtet werden?
Wenn die Elternzeit besser genannt werden sollte, wie könnte die Schlussformel lauten?

Demel

  • Gast
Re: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
« Antwort #1 am: Januar 06, 2010, 03:52:50 Vormittag »
Die Elternzeit wird in der Regel dann erwähnt, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungszeit eine deutliche Unterbrechung ausmacht bzw. wenn andernfalls ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung vermittelt wird. Wenn jemand also z.B. mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit in Elternzeit war, wird sie vermutlich erwähnt werden.

Man kann formulieren:
Frau Name, die sich seit dem xx. August 2008 in Eltenzeit befindedt, erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anlässlich des Beginns des Insolvenzverfahrens...

Ein Zwischenzeugnis könnte auch rückwirkend zum Beginn der Elternzeit ausgestellt werden, mit der folgenden Begründung im Schlussteil:

Frau Name erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anlässlich des Beginns der Elternzeit zum xx. August 2008.

 

Bettina

  • Gast
Re: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
« Antwort #2 am: Januar 09, 2010, 12:08:27 Nachmittag »
Vielen Dank!


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