Autor Thema: Erklärungsbedarf  (Gelesen 2298 mal)

Maria

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Erklärungsbedarf
« am: Oktober 10, 2005, 08:54:19 Vormittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,
Vielen Dank für die Antwort! Und das um diese Uhrzeit!
Bin allerdings etwas verwundert, dass meine „Korrektur“ strukturlos, unvollständig u. pauschal ist. Ich hatte mich eingehend informiert, habe ein Buch („Mein Arbeitszeugnis“) und vor allem - gerade für den stilistischen Aufbau – Informationen aus dem Internet genutzt.. Bei einer Seite: www.arbeitszeugnis-info.de, kann man anonym seine persönlichen Daten und die gewünschte Zeugnisnote eingeben und bekommt einen „Rohentwurf“ für den Text. Danach habe ich mich gehalten und auch so aufgebaut:
-  1. Überschrift, 2. Einleitung (Personalien), 3. Aufgabenbeschreibung (hier musste ich leider einige Angaben von meinem (Ex-) Chef übernehmen, die auch so im Vertrag stehen. Ich gebe der Bewerbung noch eine detailliert Beschreibung bei, z. B. auch wegen der „Assistenzarbeiten“, die zu umfangreich waren für d. Zeugnis. (Bei nur einem Jahr Betriebszugehörigkeit und als Neueinsteiger in diesem Beruf )
-  4. Fachkenntnisse (hat sich schnell in d. Aufgabengebiet eingearbeitet,...Tätigkeiten sorgfältig u. gewissenhaft ausgeführt)
-  5. Leistung (......alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.....)
-  6. Belastbarkeit (.....Eigeninitiative, Bereitschaft zu Mehrarbeit...)
-  7. Arbeitsweise ( ist ja schon in Pkt. 4 enthalten: ...sorgfältig u. gewissenhaft...)
-  8. Arbeitserfolg (aufgrund ihrer Leistungen...als Assistentin d. GF eingesetzt u. dessen Vertretung – sollte doch eigentlich für sich sprechen?)
-  9. Verhalten (ok, da hab ich Pkt. 8 u. 9 ausgetauscht!)
- 10. Schlussbemerkung
Bei den „Projekten“ handelt es sich z.B. neue Baustellen (Renovierungsarbeiten).
Für die „bisherige Arbeit“ stand in vielen Zeugnisbeispielen in dem Buch. Ist das alles veraltet (2001)? Wenn auch der Rohentwurf aus d. Internet nicht mehr stimmt, sollte man das eigentlich dort melden.
Wäre sehr dankbar für evtl. noch einen kurzen Kommentar. Leider musste ich Sonntagabend diesen Entwurf schon absenden, denn ich brauche das Zeugnis dringend für ein Vorstellungsgespräch. Ihre Kompetenz wollte ich mit diesen Zeilen jedenfalls in keinster Weise in Frage stellen – im Gegenteil!
Gruß Maria

Klaus Schiller

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Erklärungsbedarf
« Antwort #1 am: Oktober 11, 2005, 10:45:47 Vormittag »
Ganz allgemein: Ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis können Sie niemals mit ein paar Klicks auf einer Internetseite zusammenstellen. Die dort verwendeten Text-Bausteine müssen umständehalber zu allen Stellen gleichzeitig passen, sie berücksichtigen also in keiner Weise, welche konkreten Anforderungen Ihre Stelle hat. Das Fach(?)Buch „Mein Arbeitszeugnis“ ist mir leider nicht bekannt.  
Ansonsten finden sich im Internet zahllose, nicht selten haarsträubende Erklärungen und Hinweise, die vielleicht gut gemeint sind,  die aber beim besten Willen keinen sinnvollen Beitrag zur Zeugnis-Selbstschreibung leisten können. Das Thema ist einfach zu komplex für simple Tipps.

Im Einzelnen:
  Frau xxx hat sich während einer vorangegangenen, vierwöchigen Trainingsmaßnahme in unserem Unternehmen schnell in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet.
Eine vierwöchige Trainingsmaßnahme sollte nicht die einzige Aussage zu Ihren Kenntnissen sein, es sei denn, es handelte sich nur um ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis.
Sicherlich verfügen Sie auch über weitergehende Kenntnisse und Berufserfahrungen.

Alle Tätigkeiten führte sie sorgfältig und gewissenhaft stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus.
Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit hat die Funktion, alle Leistungsaspekte zu einer Note zusammen zu fassen. In Ihrem Zeugnis erfolgt diese Zusammenfassung mitten im Leistungsteil, anschließend werden weitere Leistungsaspekte bewertet. Das ist ein markantes Beispiel für die erwähnte Unstrukturiertheit.  

Aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und ihrer Leistungen wurde Frau xxx als Assistentin des Geschäftsführers eingesetzt und übernahm bei dessen Abwesenheit die Vertretung.
Eine Beförderung oder Kompetenzerweiterung ist nicht automatisch ein Erfolg. Im Gegenteil, wenn hierzu keine konkret wertenden Aussagen getroffen werden, muss man davon ausgehen, dass die Leistungen in dieser Funktion „nicht erwähnenswert“ waren.  Entscheidend ist also im Abschnitt Erfolg nicht, was man Ihnen zugetraut hat, sondern welche konkreten Ergebnisse Sie erbracht haben. Erfolgsaussagen gehören zudem in den Leistungsteil, nicht hierher in den Verhaltensteil. Für sich betrachtet handelt es sich nur um eine wertfreie Aussage zum Werdegang.

Bei den „Projekten“ handelt es sich z.B. neue Baustellen (Renovierungsarbeiten).
Das ist aus dem Zeugnis nicht erkennbar, weder in der Stellenbeschreibung noch im Leistungsteil. Weitere Aussagen zu Fähigkeiten (außerhalb dieser „neuen Projekte“) fehlen; die von Ihnen zitierten Aspekte „.....Eigeninitiative, Bereitschaft zu Mehrarbeit...“ gehören zur Arbeitsbereitschaft, nicht zur Belastbarkeit/Befähigung.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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