Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Note 2 Die ihm übertragenen Aufgaben führte er mit viel Engagement ... aus.
Befähigung: Note: 3 Herr XXX ist ein ... Mitarbeiter mit einem analytischen Denkvermögen
Fachwissen Note 3: Herr XXX ist ein ... kompetenter Mitarbeiter ...
Arbeitsweise: Note 2-3 Herr XXX ist ein gewissenhafter ... Mitarbeiter... Sein Handeln ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung.
Leistungszusammenfassung: Note 1 Die ihm übertragenen Aufgaben führte er ... stets zu meiner vollsten Zufriedenheit aus.
Verhalten: Note 1 Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Ich habe in ihm einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden
Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die sogenannte Leistungszusammenfassung fasst die Einzelaspekte zu einer Gesamtnote zusammen. Da keine der Einzelnoten der Note sehr gut entspricht, ist diese hier auch nicht glaubwürdig. Zudem wird mit einem einzigen Satz zu allen Leistungsaspekten gleichzeitig Stellung bezogen ("Herr XXX ist ein ... Mitarbeiter mit ... und ... "), was den Anforderungen an eine qualifizierte Leistungsbewertung nicht gerecht wird. So sollte u.a. zu den Fähigkeiten mehr zu sagen sein als nur "Mitarbeiter mit einem analytischen Denkvermögen". Die Führungsleistung (Projektleitung) wird im Zeugnis scheinbar ebenso wenig bewertet wie der Arbeitserfolg. Zudem fehlt das Wort "weiterhin (viel Erfolg)" vor dem Erfolgswunsch. Das kann als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei. Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de