Zunächst fehlt die unverzichtbare Aufgabenbeschreibung.
Die von Ihnen zitierten wertenden Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung: Note 3Herr XXX konnte sich schnell in die für ihn neuen Arbeitsabläufe sowie in fremde Arbeitsumfelde einarbeiten … und stellte seine Flexibilität durch Schichtarbeit und wechselnde Aufgabenstellungen immer unter Beweis.
Fachwissen: Note 4Die erforderlichen Kenntnisse erwarb sie sich durch ein reges Interesse an den zu erledigenden Aufgaben.
Arbeitsweise: Note 2-3Er arbeitete stets sorgfältig… Zuverlässig erledigte er seine Aufgaben
Leistungszusammenfassung: Gesamtnote 2stets zu unserer sowie auch zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden.
Verhalten: Note 2Wir bescheinigen ihm gern, dass er korrekt und sicher in seinem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.
Schlussteil: Note 4Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf seines befristeten Vertrages.
Wir wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren beruflichen Werdegang.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2 („stets zu unserer sowie auch zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden“). Mehrere Aussagen des Zeugnisses sind allerdings unvorteilhaft, so besitzt der Beurteilte nur die „erforderlichen“ Kenntnisse, was gemessen an der zu Superlativen neigenden Zeugnissprache nur unterdurchschnittlich ist. Es fehlen komplett dynamische Attribute wie motiviert, engagiert, effizient usw. Auch der Schlussteil ohne Dank und Bedauern und ohne Wünsche auch für die
private Zukunft weckt Misstrauen.
Die Verhaltensaussage „korrekt und sicher in … natürliches und freies Auftreten“ wird auf der Internetseite des Nachrichtenmagazins FOCUS als Textbaustein der Note 2 empfohlen (
http://focus.msn.de/jobs/karriere/arbeitszeugnis?page=9), allerdings handelt es sich um eine in mehrfacher Hinsicht unverständliche Aussage: „frei“ wovon? „Natürlich“ im Sinne von „unkonventionell“? Und das Adjektiv „korrekt“ wird in der Zeugnisanalyse (wie z.B. auch „erforderlich“) sonst generell eher abwertend verstanden, üblich sind deutlich positivere Verhaltensbewertungen wie „vorbildlich“.
Rechtschreibfehler und stilistische Mängel, wie ein Wechsel im Genus (er/sie), schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php