Autor Thema: Etwas kurz, oder?  (Gelesen 3280 mal)

Petra

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Etwas kurz, oder?
« am: Juli 29, 2005, 15:17:04 Nachmittag »
Hallo an alle Experten,

Ich schreibe hier stellvertretend für meinen Mann, dies nur kurz vorab.

Kann mir jemand etwas zur Bewertung dieses Zeugnisses sagen ?


                                                                        25.07.2005

Zeugnis

Als Unternehmen für Zeitarbeit, Personalbeschaffung und -beratung überlassen wir Firmen aus verschiedenen Branchen qualifiziertes Fachpersonal auf Zeit.

Herr XXX, geboren am XXX, war in der Zeit vom 18.10.2004 bis 31.05.2005 bei der Firma XXX. Niederlassung XXX, als Kommissionär beschäftigt.
Herr XXX besitzt zudem einen Flurbeförderungschein und wurde daher auch als Staplerfahrer eingesetzt.

Herr XXX konnte sich schnell in die für ihn neuen Arbeitsabläufe sowie in fremde Arbeitsumfelde einarbeiten. Die erforderlichen Kenntnisse erwarb sie sich durch ein reges Interesse an den zu erledigenden Aufgaben.

Er arbeitete stets sorgfältig und stellte seine Flexibilität durch Schichtarbeit und wechselnde Aufgabenstellungen immer unter Beweis. Zuverlässig erledigte er seine Aufgaben stets zu unserer sowie auch zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden.

Wir bescheinigen ihm gern, dass er korrekt und sicher in seinem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf seines befristeten Vertrages.
Wir wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren beruflichen Werdegang.

Firma
handschriftliche nicht leserliche Unterschrift.

Klaus Schiller

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Etwas kurz, oder?
« Antwort #1 am: August 03, 2005, 01:52:02 Vormittag »
Zunächst fehlt die unverzichtbare Aufgabenbeschreibung.

Die von Ihnen zitierten wertenden Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung: Note 3
Herr XXX konnte sich schnell in die für ihn neuen Arbeitsabläufe sowie in fremde Arbeitsumfelde einarbeiten … und stellte seine Flexibilität durch Schichtarbeit und wechselnde Aufgabenstellungen immer unter Beweis.

Fachwissen: Note 4
Die erforderlichen Kenntnisse erwarb sie sich durch ein reges Interesse an den zu erledigenden Aufgaben.

Arbeitsweise: Note 2-3
Er arbeitete stets sorgfältig… Zuverlässig erledigte er seine Aufgaben

Leistungszusammenfassung:  Gesamtnote 2
stets zu unserer sowie auch zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden.

Verhalten: Note 2
Wir bescheinigen ihm gern, dass er korrekt und sicher in seinem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.

Schlussteil: Note 4
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf seines befristeten Vertrages.
Wir wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren beruflichen Werdegang.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 2  („stets zu unserer sowie auch zur vollen Zufriedenheit unserer Kunden“).  Mehrere Aussagen des Zeugnisses sind allerdings unvorteilhaft, so besitzt der Beurteilte nur die „erforderlichen“ Kenntnisse, was gemessen an der zu Superlativen neigenden Zeugnissprache nur unterdurchschnittlich ist. Es fehlen komplett dynamische Attribute wie motiviert, engagiert, effizient usw.  Auch der Schlussteil ohne Dank und Bedauern und ohne Wünsche auch für die private Zukunft weckt Misstrauen.

Die Verhaltensaussage „korrekt und sicher in … natürliches und freies Auftreten“ wird auf der Internetseite des Nachrichtenmagazins FOCUS als Textbaustein der Note 2 empfohlen (http://focus.msn.de/jobs/karriere/arbeitszeugnis?page=9), allerdings handelt es sich um eine in mehrfacher Hinsicht unverständliche Aussage: „frei“ wovon? „Natürlich“ im Sinne von „unkonventionell“? Und das Adjektiv „korrekt“ wird in der Zeugnisanalyse (wie z.B. auch „erforderlich“) sonst generell eher abwertend verstanden, üblich sind deutlich positivere Verhaltensbewertungen wie „vorbildlich“.  

Rechtschreibfehler und stilistische Mängel, wie ein Wechsel im Genus (er/sie), schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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