Autor Thema: Feedback zum Zeugnis  (Gelesen 4326 mal)

Tester

  • Gast
Feedback zum Zeugnis
« am: Dezember 10, 2011, 07:03:05 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich benötige ein kritische Einschätzung, damit ich ggfs. weitere Schritte einleiten kann. Die Position war "Leiter Marketing", die Beschäftigungsdauer 3 Monate (davor noch ca. 4 Mon. freiberuflich). Vielen Dank im Voraus.

... nach der Aufgabenbeschreibung ...

"Wir schätzten Herrn XXX als eine Fach- und Führungspersönlichkeit, die sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen identifizierte und die ihren Aufgabenbereich mit Engagement geleitet hat."

"Ein gutes Analyse- sowie Denk- und Urteilsvermögen gehörte ebenso zu seinem Qualifikationsprofil wie Kreativität und Flexibilität. Seine Fachkenntnisse, seine Ideenvielfalt und Innovationsorientierung überzeugten uns."

"Herr XXX arbeitete selbständig, zielstrebig und umsichtig und zeigte bei seinen Arbeitsaufgaben persönlichen Einsatz und gute Leistungen, sowohl qualitativ als auch quantitativ."
Die Würdigung besonderer Arbeitserfolge wird nicht eingeleitet. Es steht dann vielmehr ein zusammenhangloser Satz dabei, wonach die Einführung eines softwaregestützten Ideenmanagementsmodells zu Verbesserungen führte. Andere Leistungen bleiben unerwähnt.

...

"Herr XXX war uns damit ein wertvoller Mitarbeiter, mit dessen Leistungen wir zufrieden waren. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei."

Die Abschlussformel ist aus meiner Sicht (und der der aktuellen Literatur) in Ordnung. In meinen Augen enthält das Zeugnis aber keinerlei Adjektive und Adverbien, die eine besondere Würdigung ausdrücken bzw. die Leistungsbereiche hervorheben. Es ist eher nüchtern und ohne Wohlwollen geschrieben. Erwähnen sollte man vielleicht noch, dass das Arbeitsverhältnis wg. betriebsbedingter Einsparungen beendet wurde. Außerdem enthält jede Seite am rechten unteren Rand eine Paraphe (Kurzzeichen) - ist das erlaubt?

Parag66

  • Gast
Re: Feedback zum Zeugnis
« Antwort #1 am: Dezember 11, 2011, 00:20:52 Vormittag »
im Großen und Ganzen ist das ein Viererzeugnis. Die vereinzelten positiven Aussagen wie "Fach- und Führungspersönlichkeit, die sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen identifizierte" oder "ein wertvoller Mitarbeiter" sind bei einer derart kurzen Zeit wohl eher ironisch zu verstehen. Besonders schwach sind: Seine Fachkenntnisse, seine Ideenvielfalt und Innovationsorientierung überzeugten uns" und "mit dessen Leistungen wir zufrieden waren". Weitgergehende Hilfe gibt es bei Bedarf bei der oben genannten Zeugnishotline.

Tester

  • Gast
Re: Feedback zum Zeugnis
« Antwort #2 am: Dezember 11, 2011, 07:46:56 Vormittag »
im Großen und Ganzen ist das ein Viererzeugnis. Die vereinzelten positiven Aussagen wie "Fach- und Führungspersönlichkeit, die sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen identifizierte" oder "ein wertvoller Mitarbeiter" sind bei einer derart kurzen Zeit wohl eher ironisch zu verstehen. Besonders schwach sind: Seine Fachkenntnisse, seine Ideenvielfalt und Innovationsorientierung überzeugten uns" und "mit dessen Leistungen wir zufrieden waren". Weitgergehende Hilfe gibt es bei Bedarf bei der oben genannten Zeugnishotline.


Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich habe sowas vermutet. :-( Wie ist Ihr Feedback zu der Paraphierung der einzelnen Seiten (gibt es hierzu Rechtsprechungen)? Welche Formulierungen würden Sie für diese einzelnen Abschnitte empfehlen, damit das Zeugnis eine gute und wohlwollende Bewertung hat? Da das Zeugnis eine unterdurchschnittliche Bewertung hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, zumindest eine durchschnittliche Bewertung abzugeben, müsste ich im nächsten Schritt wohl klagen, um eine Änderung zu erwirken. Sehen Sie hier Erfolgschancen? Abermals vielen Dank im Voraus.

Parag66

  • Gast
Re: Feedback zum Zeugnis
« Antwort #3 am: Dezember 12, 2011, 15:22:47 Nachmittag »
Zitat
Welche Formulierungen würden Sie für diese einzelnen Abschnitte empfehlen, damit das Zeugnis eine gute und wohlwollende Bewertung hat?
Dazu würde ich Ihnen den Zeugnistest mit Formulierungsvorschlägen unter www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php empfehlen.

Zitat
Da das Zeugnis eine unterdurchschnittliche Bewertung hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, zumindest eine durchschnittliche Bewertung abzugeben...
Das ist so nicht richtig. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine zumindest durchschnittliche Leistung zu erbringen(§ 243 Abs.1 BGB). Wenn die Leistung nach Meinung des Arbeitgebers aber nur  unterdurchschnittlich war, muss der Arbeitgeber dies im Streitfall nachweisen. Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, er habe eine überdurchschnittliche Leistung erbracht, muss er das im Streitfall selbst nachweisen.

Zitat
... müsste ich im nächsten Schritt wohl klagen, um eine Änderung zu erwirken. Sehen Sie hier Erfolgschancen?
Dazu kann Ihnen  ein Anwalt genaueres sagen. Oft kommt es nicht zum Prozess, weil man sich beide Seiten vorher auf einen Vergleich einigen. Die Kernfrage ist, ob der Arbeitgeber nachweisen könnte, dass seine Erwartungen nicht erfüllt wurden.   

Tester

  • Gast
Re: Feedback zum Zeugnis
« Antwort #4 am: Dezember 12, 2011, 20:49:29 Nachmittag »
Zitat
Da das Zeugnis eine unterdurchschnittliche Bewertung hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, zumindest eine durchschnittliche Bewertung abzugeben...
Zitat
Das ist so nicht richtig. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine zumindest durchschnittliche Leistung zu erbringen(§ 243 Abs.1 BGB). Wenn die Leistung nach Meinung des Arbeitgebers aber nur  unterdurchschnittlich war, muss der Arbeitgeber dies im Streitfall nachweisen. Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, er habe eine überdurchschnittliche Leistung erbracht, muss er das im Streitfall selbst nachweisen.

Ja, das ist mir bekannt. Was aber ist eine durchschnittliche Leistung? Kann man selbst diese erbringen wenn die Rahmenbedingungen (in diesem Fall z.B. fehlende Budgetgewalt, sprunghafte Aussagen des Vorstandes, unbekannter Handlungsrahmen etc.) nicht stimmen? Ich kann mir vorstellen, dass im Streitfall es dann nur eine Aussage-gegen-Aussage-Entscheidung ist, oder? Ich habe diese bemängelten Punkte meinem Ex-AG schon vorgebracht und ihn um Feedback gebeten, bekomme aber keine Antwort. Das Einzige was mir dann bleibt, um eine Änderung zu erlangen, ist ja dann zu klagen. Oder würden Sie aufgrund der Kürze der Beschäftigungsdauer das Ganze einfach vergessen?

Zitat
... müsste ich im nächsten Schritt wohl klagen, um eine Änderung zu erwirken. Sehen Sie hier Erfolgschancen?
Dazu kann Ihnen  ein Anwalt genaueres sagen. Oft kommt es nicht zum Prozess, weil man sich beide Seiten vorher auf einen Vergleich einigen. Die Kernfrage ist, ob der Arbeitgeber nachweisen könnte, dass seine Erwartungen nicht erfüllt wurden.   
[/quote]
Ja, ich denke das ist sicherlich die Kernfrage. Wie können jedoch Erwartungen erfüllt werden, wenn sie nicht klar und deutlich kommuniziert werden? Welche Hilfe hätte denn ein aufgezeichnetes Gespräch, mit dem einzelne Aussagen des Vorgesetzten belegt werden können?


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