Autor Thema: Fehlender Teil im Schluss des Arbeitszeugnisses??  (Gelesen 3841 mal)

karla

  • Gast
Fehlender Teil im Schluss des Arbeitszeugnisses??
« am: April 07, 2008, 13:25:57 Nachmittag »
Ein Hauptteil meiner Aufgaben wurde "outgesourct", da von Spezialisten höhere Effektivität erhofft wurde.

Da es in meiner ehemaligen Firma keine adäquate Stelle gab (ich hatte außerdem 1 Jahr vorher bereits innerbetrieblich gewechselt, nach insgesamt 8 Jahren auf einer Stelle), wurde mir gekündigt (Kündigungsschutzklage mit Einigung und Abfindung habe ich bereits hinter mir).

Nun geht es um die Schlussformel im Arbeitszeugnis, sollte da nicht der Ausscheidungsgrund genannt werden? Wenn ja, welcher genau? "Betriebsbedingt" ist ja scheinbar nicht so gut, "generelle Umstrukturierungen" .... ??? Ich bin sehr unsicher. Wer hat Profi-Tipps? Im Moment lautet der letzte Absatz wie folgt:

"Wir bedauern Frau X.'s Ausscheiden sehr und bedanken uns für ihre stets vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr (weiterhin - das fehlt auf jeden Fall) viel Erfolg und alles erdenklich Gute."

Danke schon mal im voraus für Tipps und Hinweise.

Sonido

  • Gast
Re: Fehlender Teil im Schluss des Arbeitszeugnisses??
« Antwort #1 am: April 07, 2008, 15:34:15 Nachmittag »
In der Zeugnis-Checkliste von arbeitszeugnis.de (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf) findest du auch einen kompletten Schlussteil.
Es sollte z.B. keinesfalls heißen "wir bedanken uns" (meist als Note 4 gedeutet), sondern "wir danken ihr". Denn "wir bedanken uns" ist nur reflexiv ("sich bedanken"), das ist kein aktiv ausgesprochener Dank an Dich. Im Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Weuster (das beste auf dem Markt) heißt es, "bedanken uns" klingt abweisend wie "nein danke".
Es sollte durchaus heißen "weiterhin viel Erfolg", das weißt du schon. Und "alles erdentlich Gute" wird bei Weuster und bei Hesse/Schrader mit der Note 5 bewertet
Weuster: "Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles nur erdenklich Gute"
Hesse/Schrader: "Für die Zukunft wünschen wir ihm/ihr alles nur erdenklich Gute."
 
Ich glaube, es gibt kein Fachbuch, das diese Aussage in einer positiven Weise deutet. Wenn der Arbeitgeber anderer Meinung ist, sollte er Dir mal zeigen, wo er das her hat ;-)
Am besten prüfst Du das Zeugnis nochmal ganz genau mit der Checkliste. Ansonsten kann Dir auch der "Zeugnistest" weiterhelfen, den gibts bei arbeitszeugnis.de ab 19 Euro.

karla

  • Gast
Re: Fehlender Teil im Schluss des Arbeitszeugnisses??
« Antwort #2 am: April 07, 2008, 16:01:04 Nachmittag »
Gut, vielen Dank. Da werde ich darauf achten.

Und was ist mit der Angabe des Grundes??
Weiß hier jemand Bescheid? Man findet im Internet sehr viel Information, ich habe jedoch nichts Definitives bez. Angabe des Grundes wie in meinem Fall gefunden.

:(

Carina68

  • Gast
Re: Fehlender Teil im Schluss des Arbeitszeugnisses??
« Antwort #3 am: April 08, 2008, 01:52:35 Vormittag »
Da gibt es viele Varianten. Hast du keinen Anwalt, der dich in dieser Frage beraten kann? Es ist immer heikel, auf solche Fragen ohne Kenntnis der genauen Sachlage zu antworten.
Der offizielle Beendigungsgrund bei einem Vergleich bzw. einer Aufhebung mit Abfindung lautet jedenfalls: "Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen zum Tag.Monat.Jahr (ggf. mit der Ergänzung: ...vor dem Hintergrund erforderlicher Umstrukturierungen)". Aber da eine Aufhebung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen kann, wird - sofern der Arbeitgeber einverstanden ist - oft auch einfach die Schlussformulierung für eine Arbeitnehmerkündigung verwendet ("Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch"). Vorteil: Es entsteht so der Eindruck, dass das Unternehmen gern weiter mit dir zusammen gearbeitet hätte. Möglicher Nachteil: Du wirst bei einer Neubewerbung gefragt, warum du gekündigt hast, obwohl du keine neue Stelle hattest. Dann fehlen evtl. glaubwürdige Gründe. Dritte Variante ist die offizielle Arbeitgeberkündigung: "Im Rahmen umfangreicher Umstrukturierungen (und einer Ausgliederung des Bereiches Name) entfällt der Arbeitsplatz von Frau Meier ersatzlos. Leider können wir ihr derzeit keine andere ihren Qualifikationen entsprechende Position anbieten, so dass wir das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beenden müssen." Oder, wenn es nicht nur dich betraf: "Auf Beschluss der Geschäftsleitung wird der Bereich XY ausgegliedert. Hiervon ist auch der Arbeitsplatz von Frau Meier betroffen, so dass das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt endet...."


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