Autor Thema: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!  (Gelesen 4386 mal)

Coco700

  • Gast
Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« am: Februar 24, 2014, 19:32:57 Nachmittag »
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und kann mir irgendwie nicht weiter helfen. In diesem Forum habe ich nichts zum meinem "speziellen" Problem finden können. Nachdem Firma A, an Firma B verkauft wurde, habe ich kurze Zeit später gekündigt.
Die "erste Firma A" hat mir ein sehr gutes bis gutes Zeugnis für den "ersten langen Zeitraum" erteilt. Die neue bzw "zweite Firma B" hat meiner Meinung nach, ein unbrauchbares Zeugnis für "4 mickrige Mon. geschrieben, um mir einfach nur aufgrund der Kündigung "Steine in den Weg zu legen". Ich musste zunächst mein Zeugnis anfordern und habe eine Kopie des "Firma A Zeugnisses", zur Orientierung beigelegt. Es kam eine prompte Antwort mit einer 1 zu 1 Kopie, wobei wesentliche Teile einfach weggelassen wurden. (ca. 1,5 Seiten auf eine 3/4 Seite gekürzt) Fast jeder 2.Absatz wurde einfach weggelassen und/oder ins negative umgeschrieben.
Das B-Zeugnis ist fast identisch mit dem A-Zeugnis und wenn nicht, dann ein kompletter Widerspruch, was auf meinen neunen AG mit Sicherheit FRAGLICH/NEGATIV wirken wird.

Ich bin drum und dran einen Zeugnis-Entwurf (neu+anders) zu schreiben und diesen dann vorzulegen. Oder sollte ich besser das Zeugnis einfach überarbeiten?

Hat jemand schon mal so einen Vorfall gehabt? Oder weiß jemand einen guten Ratschlag/Hinweis in diesem Fall?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort von Euch!

Maggy

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #1 am: Februar 25, 2014, 14:17:15 Nachmittag »
Ist Zeugnis 1 ein Zwischenzeugnis? Bei einem Verkauf wird üblicherweise nur ein Zwischenzeugnis erstellt. Dann hast du auch Anspruch darauf, dass die Wertung beibehalten wird. Da darf dann im Zeugnis 2 auch nichts wichtiges fehlen.

Zitat
Ich bin drum und dran einen Zeugnis-Entwurf (neu+anders) zu schreiben und diesen dann vorzulegen. Oder sollte ich besser das Zeugnis einfach überarbeiten?
Man kann unendlich viel falsch machen. Bist du Zeugnis-Profi oder kennst du einen? Wenn nicht, wende ich an einen, z.b. hier: ww.arbeitszeugnis.de

Zitat
Hat jemand schon mal so einen Vorfall gehabt? Oder weiß jemand einen guten Ratschlag/Hinweis in diesem Fall?
Das kommt häufiger vor, ist dann aber auch recht klar durch Urteile geregelt, z.b. hier:

http://www.arbeitszeugnis.de/Formulierungen.php
(6) Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte."
- LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Coco700

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #2 am: Februar 25, 2014, 20:26:01 Nachmittag »
Hallo Maggy und danke Dir für dein Feedback!
Die Firma A wurde an B verkauft (neue Firmierung). Ich erhielt für den ersten, längeren Zeitraum ein "Zeugnis", wo nicht erwähnt wird, dass die Firma verkauft wurde. Ob das so seine Richtigkeit (Vorteile/Nachteile) hat, weiß ich nicht. Für den zweiten, kürzeren Zeitraum habe ich von dem neuen AG ein "weiteres Zeugnis" bekommen, wo der Verkauf ebenfalls nicht erwähnt wird. 
Meinst du, dass dieses "nicht-erwähnen" in diesem Fall für mich Nachteile hat? Oder Kann ich es "ruhig unter den Tisch fallen lassen"?
Ich bin kein Zeugnis-Profi, aber bin auch nicht ganz unerfahren. Zudem muss ich ja nun handeln, denn das 2.Zeugnis ist unbrauchbar. Selbst vor einem Arbeitsgericht würde der _Vergleich_ zwischen Z.1. und Z2. für mich günstig ausfallen.
Und DANKE für den Link. Die Seite kenne ich noch nicht - sie scheint aber gut zu sein :)

Der von Dir unten genannte Grundsatz/Urteil - bezieht er sich auch auf meinen Fall? Denn mein erstes Zeugnis ist im Wortlaut kein Zwischenzeugnis. Ich meine, dass ich hier wieder bei meiner vorherigen Frage, nach dem "der Verkauf unerwähnt lassen bzw.. unter den Tisch fallen lassen". oder?

Maggy

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #3 am: Februar 26, 2014, 13:08:48 Nachmittag »
Was steht denn als Beendigungsgrund in Zeugnis 1 ? Der schlechteste Fall wäre, dass man das Arbeitsverhältnis kündigen musste. Dann wirkt es so als hätte man dich entlassen und auch bei der nächsten Firma  hast du es dann "nur kurz" ausgehalten.  Da wirkt es deutlich besser, wenn die Kontinuität erkennbar ist. Hattest du denn nach dem Verkauf einen neuen  Arbeitsvertrag erhalten? Was auch sein kann: Zeugnis 1i st zwar umfangreicher, hat aber evtl. auch Mängel. Dann wäre es am besten, von dem aktuellen Inhaber ein ausführliches Zeugnis für die Gesamtzeit zu erhalten und Zeugnis 1 nicht mehr zu verwenden. Du kannst ja mal das Zeugnis 1 anonym posten.

Coco700

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #4 am: Februar 26, 2014, 23:04:41 Nachmittag »
Hallo und DANKE Dir erst einmal bis hierhin!

Die Arbeitsverträge wurden nach § 613a BGB übernommen - was würde es in diesem Zusammenhang bedeuten? Etwa: (Zeugnis 1+2 sollten identisch sein? Bezogen auf deinen unten genannten Grundsatz bzw. hier: paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Zwischenzeugnis/ .....Absatz in der Mitte) ?



Ich habe gerade das 1.Zeugnis grob abgetippt und hoffe, dass es ein wenig weiter hilft in deiner Beurteilung/Einschätzung:

1/3

Coco700

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #5 am: Februar 26, 2014, 23:06:17 Nachmittag »
Zeugnis
…war in der Zeit vom–bis als Lohn- und Gehaltsbuchhalter / Sekretär in unserem Unternehmen tätig.

Herr xy sein Aufgabenbereich umfasste folgenden Tätigkeiten:
-
..

Durch die schnelle Auffassungsgabe von Herr xy und seinen weit überobligatorischen Einsatz konnte er sich zu Beginn seiner Tätigkeit, ohne dass es einer nennenswerten Einarbeitung bedurft hätte, effizient einarbeiten. Er arbeitete sich ebenso gewissenhaft in das umfangreiche Aufgabengebiet der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ein und betreute dies. Er war auf seinem Gebiet selbständig und in voller Verantwortung tätig.

Er verfügt über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen, das er ständig erweitert und erfolgreich einsetzte. Die in unserem Unternehmen zur Verfügung stehenden Programme xyz, sowie alle gängigen Microsoft-Office Anwendungen beherrschte er uneingeschränkt sicher.

Herr xy identifizierte sich absolut mit seiner Aufgabe und dem Unternehmen. Er war stets in hohem Maße eigenmotiviert und realisierte sehr zielstrebig die gesetzten und selbstgesteckten Ziele. Er arbeitete mit sehr viel Engagement und Eigeninitiative und überzeugte stets durch hohe Einsatzbereitschaft.

Aufgrund seiner umsichtigen Arbeitsweise hat er jederzeit eine gute Arbeitsqualität geliefert. Er erledigte seine Aufgaben jederzeit mit Ausdauer und Konzentration. Sämtliche von seinen übernommenen Tätigkeiten erfüllte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Er trat immer sehr höflich und verbindlich auf und förderte dadurch immer aktiv die sehr gute Zusammenarbeit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war jederzeit vorbildlich. Wegen seines freundlichen und verbindlichen Auftretens war er stets ein sehr geschätzter Ansprechpartner.


Mit Wirkung zum 12345 ist die Firma x übereignet worden. In diesem Zusammenhang wurde das Zeugnis erstellt.

Wir wünschen Herrn x für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Coco700

  • Gast
Re: Firma verkauft - 2. Zeugnisse mit 1. Problem!
« Antwort #6 am: Februar 26, 2014, 23:06:45 Nachmittag »
Das 2. Zeugnis ist in der Formulierung -fast- identisch, bis auf dass zb. der ganze erste Abschnitt nach den Tätigkeiten fehlt;
2Abs. fehlt das Wort "uneingeschränkt"(PC);
3Abs. identisch
4Abs. "hat er eine gute Arbeitsqualität geliefert" - "jederzeit" fehlt
5Abs. "Sämtlich...." weggelassen
6Abs. "Er trat sehr höflich und verbindlich auf und förderte dadurch aktiv die sehr gute Zusammenarbeit. Wegen seines freundlichen und verbindlichen Auftretens war er ein sehr geschätzter Ansprechpartner." - Ganz anders als im 1.Zeugnis; wirkt arg negativ
DANN alles anders:
"Herr x verließ unser Unternehmen auf eigenen Wunsch." - geht freundlicher
"Wir wünschen Herrn x für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg." - lieblos und negativ; "weiterhin" fehlt 


Ich hoffe, dass ich die Beschreibung zum 2. Zeugnis verständlich darstellen konnte.


Für meinen Geschmack hat der letzte AG Zuviel negatives reingepackt (den Grund hierfür lasse ich jetzt besser unerwähnt). Das Z.2 kann ich künftig nicht vorzeigen. Eine Lücke von 4. Mon kann ich mir aber auch nicht erlauben, da ich bis dato alles einwandfrei in meinen Unterlagen hatte und auch gerne weiterhin haben möchte. Und mit ihm human darüber reden, geht leider auch nicht. Soll ich ein neues bzw. Entwurfszeugnis ihm zur Vorlage schreiben, oder soll ich ihn dazu auffordern das jetzige zu überarbeiten (bzw. ich überarbeite es und lege es ihm vor). Schätze, dass er sich sträuben wird, aber ich muss etwas unternehmen.

Wie siehst du das ganze Dilemma?



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