Kündigung zum 29.03.2005 am 26.03.2005 geschrieben. Arbeitszeugnis
ausgestellt zum Monatsende, den 31.05.2005
Das Datum der Ausstellung sollte mit dem letzen Arbeitstag übereinstimmen. Das Beendigungsdatum sollte auf das Monatsende (31.) fallen. Ein "krummes" Beendigungsdatum (z.B. 29.) gilt als Hinweis auf eine fristlose Kündigung.
- In einem Blocksatz findet man einen Trennungsfehler
(Fehlender Leerraum mit "|" markiert):
"Er wurde für seine ausgesprägte Kontaktstärke, sein Überzugungs|-und
Durchsetzungsvermögen...
Solche stilistischen Mängel schmälern immer die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses und fallen letztlich auch auf den Beurteilten zuruck, wenn er Fehler nicht (bemerkt und) reklamiert.
- Zwischen der Endschlüselformel und "Mit freundlichen Grüßen" klafft
ein Leerraum, der etwa 2,5 -3 Absatzlabständen misst. Die Unterschrift
ist unter "Mit Freundlichen Grüßen".
Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief. "Freundliche Grüsse" haben im Zeugnis nichts verloren. Ein grosser Abstand gilt aber nicht als Zeichen der Distanzierung. Anders wäre es, wenn sich die Unterschrift unterhalb der maschinenschriftlichen Namenswiederholung befände.