Autor Thema: formfehler?  (Gelesen 3276 mal)

gross

  • Gast
formfehler?
« am: März 12, 2009, 17:53:38 Nachmittag »
Hallo Miteinander. Habe mein Arbeitszeugnis erhalten. War zwei Jahre in dem Betrieb, als Verkäuferin ( Möbel)
Was mich daran stört :
1:) Adresse oben links ( Zeugnis musste mir nach Hause geschickt werden, da ich noch Urlaub und Überstunden hatte. 2.) Die Überschrift Arbeitszeugnis ist unterstrichen, 3.) es fehlen mein Geburtsname und Geburtsort
4.) Das Zeugnis war gefaltet 5.) unterschrieben von der Personalabteilung 6.) Rechtschreibfehler, seltsame Worttrennung ( rot markiert )
7.) meine Beschäftigungszeit wird folgendermaßen angegeben 05. März 2007 bis ...
(rote Schrift sollte näher betrachtet werden) Dann folgt eine Kurzbeschreibung der Firma, im Anschluß daran einige meiner Aufgabenbereiche, allerdings werden die weniger wichtigen ( wie Aufrechterhaltung der Verkaufsbereitschaft ?? und Ordnung und Sauberkeit ( also Putzerei) an zweiter und dritter Stelle genannt. An erster Stelle steht "übliche verkäuferische Tätigkeit" Nun zu den sonstigen Formulierungen:
Die Arbeitsweise von Frau XXX war dabei zielstrebig, zuverlässig und schnell. Sie zeichnete sich durch gute
Belastbarkeit aus.
Wir kannten Frau XXX als eine ehrliche, pünktliche und fleissige Mitarbeiterin, die die ihr über-
tragenen
Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausführte. ( Kannten? ist das in Ordnung? übertragene Aufgaben? ich weiß, übliche Formulierung, aber wird damit nicht zum Ausdruck gebracht, dass ich nur auf Anweisung gearbeitet habe? Trennung )
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.
Frau XXX scheidet mit heutigem Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns bei Frau XXX für die bei uns geleistete Arbeit und wünschen ihr für ihre berufli-
che
und private Zukunft alles Gute.
Ort, 28.2.2009 Personalbüro

So, kann mir einer was dazu sagen?
Danke im Voraus

Demel

  • Gast
Re: formfehler?
« Antwort #1 am: März 13, 2009, 02:37:21 Vormittag »
zu 1)  Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.

zu 2) das ist egal

zu 3) wird heutzutage meist beides nicht mehr genannt

zu 4) das darf der Arbeitgeber, solange der Arbeitnehmer Kopien machen kann, in denen man keine Faltlinien sieht. Bei schwerenm Papier kann das Falten erhebliche Schäden am Papier verursachen, die man bei Kopien sehen würde- das wäre schlecht bei einer Neubewerbung

5.) das ist nicht unüblich

6.) ein Zeugnis sollte natürlich keine Fehler enthalten. Es scheint, dass in deinem Zeugnis dir wichtige Angaben fehlen. Prüf es mal mit der Checkliste (oben) oder direkt mit dem "Zeugnistest" (der ausführlichen Auswertung). Zu "wir kannten" und ""ehrlich, fleißig, pünktlich" gibts detailliert eINfis unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php