Autor Thema: Formulierungen die ich so noch nicht gehört habe ?  (Gelesen 3046 mal)

Karsten M.

  • Gast
Formulierungen die ich so noch nicht gehört habe ?
« am: Februar 17, 2006, 12:41:33 Nachmittag »
Sehr geehrter Hrr Schiller, vielleicht finden Sie die Zeit mir kurzfristig Ihren Eindruck zu diesm Zeugnis zu geben, das ich nach 4 Jähriger Zugehörigkeit in einem Automobilbetrieb des Premiumsegments als zertifizierter Verkaufsberater bekamm. Bin seid 15 Jahren in der Automobilvertriebsbranche tätig und halte mich für einen fähigen, ehrlichen und zuverlässigen Mitarbeiter.
Das AV wurde von mir durch Kündigung beendet, auf Grund  Veränderungen die in der Firmenführung und starker finanzieller negativer Veränderungen in dieser Firma, die allerdings das gesamte Verkaufpersonal betrafen. Ich hatte innerhalb der Automarke andere Angebote bekommen.
Unsere GF ist allerdings bekannt das sie keine besondere "Kreativität und Wohlwollen" beim Zeugnisschreiben an den Tag legt.



Herr AB geb.01.01.1000, war vom ... bis... als zertifizierter Automobilverkäufer in unserem Unternehmen tätig.
Zu seinen Hauptaufgaben gehörten:

Nun folgen 13 Punkte die sich teilweise im Inhalt doppeln und in denen umständlich und deteiliert (wie in einer Arbeitsanweisung) einige Aufgabenbereiche meiner Tätigkeit beschrieben werden.

zBsp.
* systematische und qualifiezierte Betreuung von Bestandskunden, min. in folgendem Zyklus : einmal im Jahr schriftlich und einmal persönlich/ telefonisch.
* Abwicklung von Verträgen in rechtssicherr Form (schriftlich und vollständig
)
*
*

Im folgenden Text heißt es weiter:

Wir bestätigen HerrnAB, (das Herrn und der Name waren zusammengeschrieben) daß er stets zuverlässig und gewissenhaft tätig war. Er fand sich in neuen Situationen sehr gut zurecht und war auch jederzeit bereit, für unser Haus auch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten tätig zu sein, wie z.B. bei Sonderschauen.

2. Seite des Zeugnis:

Er erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt.
(diese 2 Sätze stehen einzeln und sind je durch eine Leerzeile oben und unten vom nachfolgenden Text getrennt)


Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn AB, danken ihm für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.


Werther Herr Schiller,
Irgendwie kommt diese Zuegnis, mir so unschlüssig vor, abgesehen von der mir unverständlichen Note 3  (vollen Zufriedenheit), werden Dinge wie Sonderschauen betont, anstelle von anderen umfangreichen und vorallem ständigen Aufgaben die ich über meinen normalen Aufgabenbereich übernahm und dadurch auch andere Kollegen entlasttete.
Können sie mir einiege Sätze deuten ?

vielen Dank.

gast

  • Gast
Re: Formulierungen die ich so noch nicht gehört habe ?
« Antwort #1 am: Februar 17, 2006, 12:46:33 Nachmittag »
Zitat von: "Karsten M."
Sehr geehrter Hrr Schiller, vielleicht finden Sie die Zeit mir kurzfristig Ihren Eindruck zu diesm Zeugnis zu geben, das ich nach 4 Jähriger Zugehörigkeit in einem Automobilbetrieb des Premiumsegments als zertifizierter Verkaufsberater bekamm. Bin seid 15 Jahren in der Automobilvertriebsbranche tätig und halte mich für einen fähigen, ehrlichen und zuverlässigen Mitarbeiter.
Das AV wurde von mir durch Kündigung beendet, auf Grund  Veränderungen die in der Firmenführung und starker finanzieller negativer Veränderungen in dieser Firma, die allerdings das gesamte Verkaufpersonal betrafen. Ich hatte innerhalb der Automarke andere Angebote bekommen.
Unsere GF ist allerdings bekannt das sie keine besondere "Kreativität und Wohlwollen" beim Zeugnisschreiben an den Tag legt.



Herr AB geb.01.01.1000, war vom ... bis... als zertifizierter Automobilverkäufer in unserem Unternehmen tätig.
Zu seinen Hauptaufgaben gehörten:

Nun folgen 13 Punkte die sich teilweise im Inhalt doppeln und in denen umständlich und deteiliert (wie in einer Arbeitsanweisung) einige Aufgabenbereiche meiner Tätigkeit beschrieben werden.

zBsp.
* systematische und qualifiezierte Betreuung von Bestandskunden, min. in folgendem Zyklus : einmal im Jahr schriftlich und einmal persönlich/ telefonisch.
* Abwicklung von Verträgen in rechtssicherr Form (schriftlich und vollständig
)
*
*

Im folgenden Text heißt es weiter:

Wir bestätigen HerrnAB, (das Herrn und der Name waren zusammengeschrieben) daß er stets zuverlässig und gewissenhaft tätig war. Er fand sich in neuen Situationen sehr gut zurecht und war auch jederzeit bereit, für unser Haus auch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten tätig zu sein, wie z.B. bei Sonderschauen.

2. Seite des Zeugnis:

Er erledigte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt.
(diese 2 Sätze stehen einzeln und sind je durch eine Leerzeile oben und unten vom nachfolgenden Text getrennt)


Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn AB, danken ihm für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.


Werther Herr Schiller,
Irgendwie kommt diese Zuegnis, mir so unschlüssig und kurz vor, abgesehen von der mir unverständlichen Note 3  (vollen Zufriedenheit), werden Dinge wie Sonderschauen betont, anstelle von anderen umfangreichen und vorallem ständigen Aufgaben die ich über meinen normalen Aufgabenbereich übernahm und dadurch auch andere Kollegen entlasttete.
Können sie mir einiege Sätze deuten ?

vielen Dank.

Klaus Schiller

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Formulierungen die ich so noch nicht gehört habe ?
« Antwort #2 am: Februar 18, 2006, 19:12:30 Nachmittag »
Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ("zu unserer Zufriedenheit") verweist, sofern Sie korrekt zitieren, auf die Gesamtnote "ausreichend" (Note 4) - in Ihrer Frage nennen Sie allerdings die "volle Zufriedenheit", was der Gesamtnote "befriedigend" (Note 3) entspräche.

Die Wertung ist äußerst knapp, viele wichtige Aspekte bleiben unberücksichtigt, z.B. dynamische Attribite (motiviert, engagiert, effizient), Fähigkeiten, Wissen/ Kompetenz, Verkaufserfolg, Überzeugungsvermögen usw.
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Unvorteilhaft ist auch die Verhaltensbewertung, das Adjektiv „korrekt“ ist deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen. Zudem stimem ich Ihrer Annahme zu, das das Zeugnis sich eher auf die Leistungen in Ausnahmefällen bezieht ("neue Situationen", "Sonderschauen"), weniger auf die "Alltagsarbeit".
Außerdem fehlt ein Beendigungsgrund.
   
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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