Hallo,
bin mit einigen Formulierungen im Arbeitszeugnis nicht zufrieden.
Arbeite als Projektleiter, Automobilindustrie.Beim Abschluss-Mitarbeitergespräch gab meinem Chef mir dabei zweitbeste Gesamtnote "Gut". Jetzt habe ich das Zeugnis von einem Gutachter überprüfen lassen und er stuft es als "befridigend" ein.
Ich habe mit dem Arbeitgeber telefoniert und auch das Gutachten gezeigt, aber er sieht nicht ein, dass das Zeugnis nur "befriedigend" sein sollte. Er behauptet, dass das Zeugnis als "Gut" einzustufen ist. Das Zeugnis entspricht die Firmenvorgaben.
Ich brauche jetzt Rat über was ich jetzt machen kann. Ich möchte wissen welche Gesetzte und sonstige offizielle Anforderungen es an Zeugnisse gibt.
A) Positive Eigenschaften werden im Zeugnis immer ohne Adverb, wie stets, immer, gut oder sehr, genannt. Z.B. ... ist motiviert, ... ist sorgfältig, was ich als "befriedigend" statt "Gut" verstehe. Gibt es dazu Gesetze oder offizielle Vorgaben?
B) Zum Fachkenntnis wird nur "Lernbereitschaft" geschrieben. Mein Arbeitgeber meint damit, dass ich mich schnell, selbständig und sorgfältig einarbeite. Weiterhin besitze ich dadurch sehr großes Fachkenntnis. "Lerbereitschaft" finde ich auch als Wort etwas zweideutig.
Zum Eigenschaften und Arbeitsstil wird kein Wort geschrieben, außer dass ich engagiert und sorgfältig bin. Obwohl ich dafür lob bekommen habe, wird Verantwortung oder Problemlösung nicht genannt.
Gibt es Gesetzte oder Regeln über wie ausführlich Eigenschaften beschrieben werden müssen?
D) Zum Abschluss wünscht die Firma mir "alles Gute", jedoch ohne "...und weiterhin viel Erfolg". Das währe gegen die firmeninterne Vorgaben. Gibt es dazu Gesetze oder Regeln?
E) Laut firmeninterne Vorgaben darf das Zeugnis maximal ein A4 sein. Damit bleibt kein Platz um die Leistungsbeurteilung zu ergänzen.
Laut Internet ist etwa 1,5 Seiten angemessen, aber gibt es welche Regeln oder Gesetzt über wie kurz ein Zeugnis sein darf?