1. Es wurde mir mit der Post zugeschickt und enthält dementsprechend meine Anschrift im Adressfeld.
Die Angabe der Anschrift (des Arbeitnehmers) im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.
2. Das Datum der Ausstellung und das Datum des Beendigungszeitpunktes liegen mehr als 4 Wochen auseinander.
Auch eine verspätete Ausstellung kann als Hinweis auf Probleme und Streitigkeiten bei der Zeugnisausstellung gedeutet werden. Wenn ein Zeugnisempfänger die Verspätung nicht zu verantworten hat, wird ein Zeugnis üblicherweise rückdatiert.
3. Ihre Arbeitsweise ist von Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit geprägt. Hierbei überzeugt sie mit Kreativität und Ideenreichtum (???) 4. Frau xxx ist eine engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Dabei setzt sie immer die Prioritäten, die der Situatuion angemessen sind (???)
Das sind gängige Textbausteine, das entspricht der Note "befriedigend". Ob Kreativität und Ideenreichtum betont werden sollten liegt natürlich am Beruf. Bei einem Buchhalter wäre das fatal, bei einem Designer unverzichtbar. Bei "normalen" Bürojobs gäbe es evtl. andere Dinge, die wichtiger sind, z.B. Belastbarkeit, Flexibilität, die Kompetenz (Kenntnisse) usw. Jeder Beruf stellt ja andere Anforderungen...
5.Sie hat einen guten und geduldigen Umgang mit unseren Kunden.
6. Ihre Aufrichtigkeit und Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit Geldmitteln und Waren ist jederzeit gegeben.
Auch das könnte man sicher auch etwas positiver formulieren. Wie gesagt, insgesamt scheint es ein Dreier-Zeugnis zu sein.