Der Leistungsteil eiens Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Bei Führungsverantwortung wird zusätzlich auch die Führungsleistung bewertet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Die Formulierungen beziehen sich auf:
Führungsleistung - Ihr Führungsstil war ohne Tadel und sozial ausgewogen
Arbeitsweise- Selbständig und stets kostenbewußt tätigte sie den Einkauf in ihrer Abteilung?
Leistungszusammenfassungund erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Verhalten- Ihr Verhalten gegenüber Gästen, Mitarbeitern und Vorgesetzten war ohne Tadel.
Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung (stets zu unserer vollsten Zufriedenheit) verweist auf die Gesamtnote 1. Aber: In der Zeugnissprache werden aufgrund der gesetzlichen Wohlwollenspflicht alle Wertungen, auch negative, prinzipiell in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. War ein Verhalten beispielsweise „ohne Tadel“, dann war es im Umkehrschluss auch „ohne Lob“ und demnach unterdurchschnittlich.
Die Formulierung "ist ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig" ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher und mitunter abwertend verstandender Textbaustein. Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von z.B. Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren, wirklich wichtigen Aussagen getroffen werden können (z.B. „belastbar, teamorientiert usw“). Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php