Autor Thema: Frist für Änderungswünsche am Zeugnis? Einsicht Bewertung  (Gelesen 3791 mal)

Nadine

  • Gast
Frist für Änderungswünsche am Zeugnis? Einsicht Bewertung
« am: Februar 16, 2007, 10:09:43 Vormittag »
Kann mir bitte jemand bei der beantwortung folgender Fragen weiterhelfen?

Gibt es eine Frist, in der ich Änderungen in bereits erstellten Arbeitszeugnissen einfordern kann?

1.) Bei einem Zeugnis, das mir vor 15 Jahre ausgestellt wurde? Mir sind Mängel erst jetzt aufgefallen
2.) Bei einem Zwischenzeugnis, das ich momentan von meinem jetzigen Arbeitgeber erwarte - wie oft kann ich dann dort Nachbesserung verlangen, wenn erforderlich?
3.) Habe ich ein Anrecht auf Einsicht in den Bewertungsbogen, der von meinem Vorgesetzten angekreutz wird, um meine Einzelleistungen zu benoten. Dieses Formular wird als Grundlage für den Fliesstext des Zeugnisses verwendet.

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Demel

  • Gast
Frist für Änderungswünsche am Zeugnis? Einsicht Bewertung
« Antwort #1 am: Februar 16, 2007, 13:54:32 Nachmittag »
1.) Bei einem Zeugnis, das mir vor 15 Jahre ausgestellt wurde? Mir sind Mängel erst jetzt aufgefallen
Dazu findest du Infos in der Rubrik "Häufige Fragen". Der Berichtigungsansspruch ist schon nach einigen Monaten verwirkt.
 
2.) Bei einem Zwischenzeugnis, das ich momentan von meinem jetzigen Arbeitgeber erwarte - wie oft kann ich dann dort Nachbesserung verlangen, wenn erforderlich?
Das ist von der Anzahl her gesetzlich nicht geregelt. Aber ich würde niemals Nachbesserungen vom Arbeitgeber verlangen, sondern immer eine vollständige, verbesserte Zeugnisfassung einreichen. Auf gar keinen Fall solltest du den Arbeitgeber mit immer neuen/ anderen Wünschen konfrontieren. Daher ist der beste Weg, ein Zeugnis erst fachmännisch prüfen zu lassen, um alle (!) Mängel zu kennen, es dann  wenn nötig überarbeiten zu lassen und dem Arbeitgeber diese neue Version als Alternativ/-Formulierungsvorschlag zu übergeben.

3.) Habe ich ein Anrecht auf Einsicht in den Bewertungsbogen, der von meinem Vorgesetzten angekreutz wird, um meine Einzelleistungen zu benoten. Dieses Formular wird als Grundlage für den Fliesstext des Zeugnisses verwendet.
Wenn es den gibt, liegt er in der Personalakte, die kannst du jederzeit einsehen.


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