Autor Thema: Geasmtnote des Zeugnisses  (Gelesen 13539 mal)

Iris

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Geasmtnote des Zeugnisses
« am: Mai 23, 2005, 21:57:19 Nachmittag »
Hallo.

Mein Arbeitgeber hat mir ein "sehr gutes" ausgestellt, allerdings hat er bei der Leistungszusammenfassung folgende Fornulierung verwendet: "Alle Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
Ebenso bei der Dankesformel (....ihre stets guten Leistungen)
Er meinte, wenn er "vollste Zufriedenheit" schreiben würde, dann würde es stark nach einem sog. Gefälligkeitszeugnis "riechen".
Allerdings wird vorher überall nur Formulierungen der "Note 1" verwendet.
Widerspricht sich das nicht? Was soll ich tun?

gast

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #1 am: Mai 23, 2005, 22:02:49 Nachmittag »
Was ich vergessen habe zu sagen ist, dass ich aus betriebsbedingten Gründen entlassen werde.

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #2 am: Mai 24, 2005, 23:31:11 Nachmittag »
Wenn die Einzelwertung überwiegend der Note "sehr gut" entsprechen, macht es keinen Sinn, dass sie zu der Gesamtnote "gut" zusammengefasst werden.

Auch wäre es unangemessen, Einser-Zeugnisse generell für unglaubwürdig zu halten. Wenn die Leistungen "sehr gut" waren, sollten auch ein "sehr gutes" Zeugnis erteilt werden.
 Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #3 am: Mai 25, 2005, 18:40:15 Nachmittag »
Also wird das ganze Zeugnis damit unglaubwürdig?

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #4 am: Mai 25, 2005, 18:56:37 Nachmittag »
Nein, unglaubwürdig wird es nicht, nur unstimmig. Die Leistungszusammenfassung ist letztlich nur die "Quersumme" aus allen Einzelnoten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Iris

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #5 am: Mai 26, 2005, 11:48:00 Vormittag »
Und was ist die Konsequenz daraus?

Iris

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #6 am: Mai 26, 2005, 11:52:56 Vormittag »
Noch eine Frage zum Abschluss: Woran erkennt man ein Gefälligkeitszeugnis? Wie kann man ein Gefälligkeitszeugnis von einem wahren "sehr-guten" Zeugnis unterschieden?

Mir ist bewusst, dass es unangemessen wäre Einser-Zeugnisse generell für unglaubwürdig zu halten.
Aber es muss doch etwas geben woran man diesen Unterschied erkennen kann.

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #7 am: Mai 26, 2005, 13:18:13 Nachmittag »
Und was ist die Konsequenz daraus?
Wie gesagt, es wirkt auf einen Betrachter schlicht unstimmig, wenn durchweg sehr gute Einzelnoten zu einer (nur) guten Gesamtnote  zusammengefasst werden. Es stellt sich die Frage, welche Ursachen diese Abwertung bewirkt haben, wenn es denn nicht die Leistung war. Möglicherweise ein Streit im Zuge des Ausscheidens.

Noch eine Frage zum Abschluss: Woran erkennt man ein Gefälligkeitszeugnis? Wie kann man ein Gefälligkeitszeugnis von einem wahren "sehr-guten" Zeugnis unterschieden? Mir ist bewusst, dass es unangemessen wäre Einser-Zeugnisse generell für unglaubwürdig zu halten. Aber es muss doch etwas geben woran man diesen Unterschied erkennen kann.

Die Gründe für ein "zu" gutes Zeugnis sind vielfältig, z.B.:
(1)Man möchte sich von einem Mitarbeiter trennen, die Gründe reichen aber für eine Kündigung nicht aus. Bei den Verhandlungen über eine einvernehmliche Trennung mit Abfindungsregelung fordert der Arbeitnehmer ein positives Arbeitszeugnis. An diesem kostenfreien Zugeständnis möchte man die Trennung nicht scheitern lassen

(2)Der Aussteller ist konfliktscheu und will Ärger, Diskussionen Streit vermeiden, die ihm keinen Nutzen bringen

(3) Der Arbeitnehmer droht mit einer Klage. Der Arbeitgeber ändert das Zeugnis, weil er für einen unproduktiven Gerichtsstreit weder Zeit noch Kosten aufwenden will

(4) Ein Arbeitnehmer droht, in einem eventuellen Gerichtsstreit bestimmte Interna publik zu machen

(5) Dem Arbeitnehmer muss wegen Auftragsmangel oder zwecks Rationalisierung betriebsbedingt gekündigt werden Man ist der Ansicht, dass bei dieser Sachlage ein wohlwollendes Zeugnis das mindeste ist, was man für den Arbeitnehmer tun kann

(6) Der Arbeitgeber überbewertet die Wohlwollenspflicht, die in der Praxis bekannter ist als der Wahrheitsgrundsatz

Am Zeugnis selbst, wenn es professionell geschrieben ist, kann man diese Vorgänge meist nicht erkennen. Ein Blick auf alle Zeugnisse eines Bewerbers und seinen Werdegang (Karriere) in den einzelnen Unternehmen geben aber bereits ein einheitlicheres Bild ab. Am ehesten auffällig ist noch der Punkt 5. Wenn beispielsweise ein sehr kleiner Betrieb einen langjährigen Mitarbeiter aus konjunkturellen Gründen entlassen muss, wird er man ihm mit dem Zeugnis sicherlich keinen Stein in den Weg legen wollen.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #8 am: Mai 26, 2005, 18:40:46 Nachmittag »
Haben ich sie also richtig verstanden: Ein Zeugnis, welches sowohl stimmig als auch glaubwürdig ist, kann im Prinzip von Personalchefs nicht als Gefälligkeitszeugnis gewertet werden?

Danke für ihre Hilfe.

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #9 am: Mai 26, 2005, 23:00:10 Nachmittag »
Ein stimmiges und glaubwürdiges Zeugnis wird in der Tat nicht als Gefälligkeitszeugnis gewertet werden, genau darin liegt ja seine Glaubwürdigkeit. Entscheidend ist aber, wie gesagt, nicht nur das Zeugnis selbst, sondern auch die Umstände (z.B. Arbeitgeberkündigung nach langer Beschätigungszeit).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Iris

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #10 am: Mai 27, 2005, 00:32:48 Vormittag »
Ich habe 21 Jahre in der Firma gearbeitet, deswegen fürchte ich mich auch, die Bezeichnung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" in das Zeugnis einzubauen zu lassen, so wie mein Chef es gesagt hat.

Was tut man in solchen Fällen? Soll ich das Zeugnis überarbeiten lassen? Würde das etwas bringen? Habe das Zeugnis anhand ihrer Seite schon überpüft und alles ist im Einser-Bereich,  nur die Leistungszusammenfassung (stets volle Zufriedenheit) und der Dabk für die "stets guten Leistungen" sind das Problem.

arbeitszeugnis.de

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #11 am: Mai 27, 2005, 12:15:09 Nachmittag »
Bitte lesen Sie die rechtlichen Hinweise von Rechtsanwältin Bettina Diedrich unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php. Hier werden mögliche Vorgehensweisen beschrieben.

Es ist  durchaus nachvollziehbar, dass ein Arbeitgeber nicht durchweg die Note "sehr gut" vergeben möchte, dann müsste er aber bei den Einzel(!)noten (z.B. Bereitschaft, Befähigung, Arbeitsweise etc) eine Abstufung vornehmen, nicht bei der Gesamtnote, die lediglich die Einzelnoten zusammenfasst.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Iris

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #12 am: Mai 27, 2005, 14:31:41 Nachmittag »
Gibt es bei der Leistungszusammenfassung keine Formulierung die zwischen der Note 1 und der Note 2 steht, so dass man die Einzelnoten(1) stehen lassen kann, und nur bei der Leistungszusammenfassung eine Abschwächung vornimmt. Oder anders gefragt:

Was ist ihr professioneller Rat? Soll man ein Einser Zeugnis nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nehmen, mit der Gefahr, dass es als Gefälligkeitszeugnis angesehen wird.
Oder soll man trotz sehr guter Leistung ein schlechteres Zeugnis (Note: 2) in Kauf nehmen?
Das ist finde ich ein großes Dilemma.

gast

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #13 am: Mai 27, 2005, 14:38:33 Nachmittag »
Oder sollte man als 3 Möglichkeit das Zeugnis mit den Einser-Wertungen so belassen und als Leistungszusammenfassung die Note 2 verwenden, mit der Gefahr der Unstimmigkeit?

arbeitszeugnis.de

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Geasmtnote des Zeugnisses
« Antwort #14 am: Mai 27, 2005, 14:57:53 Nachmittag »
Gibt es bei der Leistungszusammenfassung keine Formulierung die zwischen der Note 1 und der Note 2 steht, so dass man die Einzelnoten(1) stehen lassen kann, und nur bei der Leistungszusammenfassung eine Abschwächung vornimmt.
Wie gesagt: Es macht keinen Sinn, eine Abschwächung nur (!) in der Leistungszusammenfassung vorzunehmen. Wenn Ihre Leistungen in allen einzelnen Bereichen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen usw.) mit der Note sehr gut bewertet werden, dann ist es mathematisch nicht nachvollziehbar, dass im Durchschnitt (und nichts anderes ist die Leistungszusammenfassung) eine 2 herauskommt.  

Was ist ihr professioneller Rat? Soll man ein Einser Zeugnis nach langjähriger Betriebszugehörigkeit nehmen, mit der Gefahr, dass es als Gefälligkeitszeugnis angesehen wird. Oder soll man trotz sehr guter Leistung ein schlechteres Zeugnis (Note: 2) in Kauf nehmen? Das ist finde ich ein großes Dilemma.
In erster Linie sollte das Zeugnis wahr sein. Wenn Sie eine sehr gute Leistung erbracht haben, wieso sollte Ihnen diese dann nicht auch bescheinigt werden? Die Befürchtung, dass dies nicht geglaubt wird, sollte nicht dazu führen, dass Ihre Leistungen unnötig abgewertet werden.

Ich stehe Ihnen gerne in unserer täglichen telefonischen Sprechstunde (Mo-Fr 12-13 Uhr unter 01805/ 767 427, 12 ct/min) für eine detailliertere Besprechung des Zeugnisses zur Verfügung.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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