Bei manchen Zeugnissen kann man nur raten ob mögliche Interpretationen vom Aussteller auch so gemeint sind.
Formulierungen wie "Ziel des Praktikums war es" lassen natürlich vielsagend offen, ob dies Ziel denn auch erreicht wurde. Es wird jedenfalls nicht bescheinigt. Aussagen wie "konnte sich mit ... vertraut machen" oder "erwarb Kenntnisse über ..." klingen in der an Übertreibungen nicht gerade armen Zeugnissprache recht blass.
Sicher könnte man ausführlicher und positiver urteilen und stattdessen auf absolute Selbstverständlichkeiten wie "war pünktlich" verzichten. Solche Sätze werden oft interpretiert im Sinne von "er war zwar da, hat aber nichts Erwähnenswertes geleistet".
Und wie schon angedeutet wurde: auffällige Auslassungen wie "freundlich und hilfsbereit gegenüber den Kollegen" können den Umkehrschluss zulassen, dass du gegenüber Vorgesetzten unfreundlich warst. Man nennt das Auslassungstechnik. Vorgesetzte und Kollegen müssen immer zusammen genannt sein, wobei die Vorgesetzten an erster Stelle stehen müssen.
Eigentlich brauchst du für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung kein Praktikumszeugnis, sondern nur eine wertfreie Bescheinigung. Du hast für ein Pflichtprakrtikum eigentlich auch gar keinen Rechtsanspruch auf ein wertendes Zeugnis. Der einfachste Weg wäre also, um eine einfache Bescheinigung zu bitten und das Zeugnis zu schreddern. Wenn du Wert legst auf ein Zeugnis, könntest du es dir hier nach deinen Vorgaben überarbeiten lassen:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php und beim Arbeitgeber als Alternativvorschlag einreichen. Die Gebühren betragen für Praktikanten 59 Euro.