Autor Thema: Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?  (Gelesen 8060 mal)

Vee

  • Gast
Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?
« am: September 16, 2007, 15:23:11 Nachmittag »
Muss man eine fristlose Kündigung im Arbeitszeugnis erwähnen?

lg
vee

Katrin62

  • Gast
Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: September 16, 2007, 22:23:10 Nachmittag »
Um mal einen Gang zurückzuschalten: Gehört generell eine Arbeitgeberkündigung (auch eine fristgerechte) ins Zeugnis? Dazu sagte das Arbeitsgericht Köln:

Zitat
Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90,


Ähnliches gilt natürlich auch für eine Kündigung aufgrund von Insolvenz oder Rationalisierungsmaßnahmen, auch die sollten erwähnt werden, weil sie letztlich für den Arbeitnehmer sprechen (er/sie kann ja nichts dafür).
Fehlt umgekehrt der Beendigungsgrund, muss es sich wohl leider um einen Umstand halten, der für den Arbeitnehmer unvorteilhaft ist.

Nun zur fristlosen Kündigung:
Erwähnt werden muss sie nicht, aber meist ergibt sie sich unweigerlich aus dem Beendigungsdatum, z.B. "Das Arbeitsverhältnis endet am 18. September 2007." Regulär enden Arbeitsverhältnisse natürlich nur am Monatsende oder ggf. auch zur Monatsmitte, nicht aber mitten im Monat.  

Die fristlose Kündigung kann auch durch folgende Aussagen zum Ausdruck gebracht werden:
Wir trennten uns am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete sofort am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete kurzfristig am AUSTRITTSTERMIN.
Das Arbeitsverhältnis endete aus besonderen Gründen.

Das Arbeitsverhältnis endete gemäß § 626 BGB. (=fristlose Kündigung)
Bedauerlicherweise sahen wir uns gezwungen, dass Arbeitsverhältnis zum AUSTRITTSTERMIN aufzulösen. (=fristlose Kündigung)
Wir hatten ihn sehr geschätzt. Umso mehr bedauern wir, dass wir das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden mussten. (=fristlose Kündigung)
Das Arbeitsverhältnis mit ihm, der bei uns eine Vertrauensstellung innehatte, wurde zum AUSTRITTSTERMIN beendet. (=fristlose Kündigung)

Gast567

  • Gast
fristlose Kündigung
« Antwort #2 am: September 20, 2007, 13:08:21 Nachmittag »
Bei mir ist aus dem Datum ersichtlich, das es sich um
eine fristlose Kündigung handelt. Mitten im Februar. Nicht Ende.

Mit einer fristlosen Kündigung hat man bei Bewerbungen
wohl schlechte Chancen, weil wenn das Zeugnis noch
schlecht formuliert wurde, nicht besser als eine drei, sind
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eh gering,
eine neue Stelle zu finden.

Ich wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen.
Angeblich, weil Lieferscheine und Rechnungen nur noch
über Computer bearbeitet werden. Dabei werden Lieferscheine
doch immer mit der Ware geliefert. Wie soll das anders gehen?

Zu dem Zeitpunkt wurde ich übrigens als einziger entlassen.

Gast567

  • Gast
fristlose Kündigung
« Antwort #3 am: September 20, 2007, 13:20:29 Nachmittag »
Ich habe noch etwas vergessen.

Bedeutet eine Entlassung wegen betriebswirtschaftlicher Gründe

das gleiche wie aus organisatorischen Gründen??

Heißt das nicht, das man froh ist, diesen Arbeitnemer los zu werden?


Steht das Wort weiterhin für Erfolg? Wenn das Wort weiterhin
im Schlusssatz fehlt, ist das sehr schlecht?

Vielleicht sagt hierzu jemand etwas.

Maggy

  • Gast
Gehört Fristlose Kündigung ins Arbeitszeugnis?
« Antwort #4 am: September 20, 2007, 23:55:42 Nachmittag »
Eine fristlose Kündigung hat generell keine betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe. Ebventuell macht es Sinn, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Umformulierung des Zeugnisses zu einigen. Es gibt ja gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber einhalten müssen: Sie dürfen einem Arbeiotnehmer das berufliche Fortkommen nciht UNNÖTIG erscheren. Wenn es ein nur kurzes Arbeitsverhältnis war, kann es auch Sinn machen, dieses aus dem Lebenslauf zu streichen.

Gast567

  • Gast
Kommentar
« Antwort #5 am: September 23, 2007, 11:21:10 Vormittag »
zu meiner fristlosen Kündigung möchte ich noch sagen,
das mir Arbeitsverweigerung vorgeworfen wurde und der
Chef war ganz erstaunt, das ich nicht mehr in der Firma bin.

Dem Chef und meinen Eltern wurde erzählt, das ich von selbst gekündigt hätte. Dabei hatte der Vorgesetzte und die Tochter des Chefs gesagt,
das ich die Kündigung unterschreiben muss, aus
betriebswirtschaftlichen Gründen. Der Chef war zu dem Zeitpunkt
nicht da.

Alles was ich gearbeitet hatte, habe ich aufgeschrieben.
Ein Tagebuch meiner Arbeit sozusagen, weil ich starken Druck
spürte und gemerkt habe, da stimmt etwas nicht.

Dort steht geschrieben,
das ich jede Arbeit gemacht habe, die ich machen mußte.
Ich hatte nichts verweigert.

Zwei Tage lang wurde meine Arbeit gelobt, alles sei in Ordnung,
zwei Tage später, hieß es alles schlecht gearbeitet. Da wußte ich
eh nicht mehr was los war.

Alles sieht nach Mobbing von dem Vorgesetzten aus, der oft
deutlich gemacht hat, das er mich nicht haben wollte. Begonnen
hatte alles damit, als der Chef wollte, das ich meinem Vorgesetzten
helfen sollte.

Insofern scheint es sich um Mobbing zu handeln.

Heute suche ich mir irgendeine andere neue Aufgabe
ohne Chefs und Vorgesetzte, weil Mobbing ist überall.


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