Autor Thema: Gerichtlicher Vergleich Arbeitgeber/Arbeitnehmer  (Gelesen 3548 mal)

Whiteman

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Gerichtlicher Vergleich Arbeitgeber/Arbeitnehmer
« am: Oktober 26, 2005, 21:46:44 Nachmittag »
wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann ob das zeugnis jetzt ok ist?
habe auch noch eine frage zum Briefpapier, bei dem neu ausgestellten Zeugnis fehlt der briefkopf mit angaben zur firma, also nur das logo der firma ohne tel. anschrift usw.
dafür auf der zweiten seite über der unterschrift des geschäftsführer, der firmenname mit adresse, ist das so richtig, firmenstepel fehlt auch???

Vergleich

Der Beklagte erteilt dem Kläger unter dem Datum vom 31. Dezember 2004 das folgende Zeugnis:

Arbeitszeugnis

Herr xxx, geboren am xxx in xxx, war vom xxx bis xxx in unserer Firma als PC-Techniker beschäftigt.

Sein Aufgabengebiet umfasste:

Anzeigenaufbereitung:

•   Organisation und Leitung der Bearbeitung von elektronischen Anzeigen
•   Einarbeitung von Mitarbeitern in der Anzeigenaufbereitung
•   Administration Client/Server-System beim Kunden (Decrypt-OS Anzeigensuite)
•   Administration Datenbank beim Kunden

Installation und Konfiguration:

•   Installation und Konfiguration von PCs und Kassensystemen
•   Unterstützung bei innerbetrieblichem Netzwerk- und EDV-Support

Logistik und Lagerverwaltung:

•   Administrative Aufgaben im Bereich Logistik, Lagerverwaltung und Disposition
•   Anwendung des Moduls SAP/R3 im Bereich Logistik und Lagerverwaltung
•   Rollout Konzeptionierung und Umsetzung

Programmierung und Erstellung:

•   Layout Gestaltung und Erstellung von Internetseiten
•   Überarbeiten von Web-Präsenzen
•   Planung und Umsetzung eines Webshops

Herr xxx verfügt über ein gutes Fachwissen, das ihn befähigt, selbst schwierigste Aufgaben umfassend und erfolgreich zu erledigen. Er hatte oft ausgezeichnete Ideen, gab wertvolle Anregungen im Hinblick auf bessere Arbeitsabläufe, ging an alle Aufgaben tatkräftig und zielstrebig heran und handelte selbstständig. Herr xxx erfüllte sein Aufgabengebiet mit großem Engagement und Einsatz.

Er war vertrauenswürdig und regelmäßig bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Wir haben Herr xxx als einen ausdauernden und gut belastbaren Mitarbeiter kennen gelernt, der auch unter Termindruck seine Aufgaben bewältigte. Hervorzuheben ist insbesondere seine zügige, sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise.

Neuen Vorhaben gegenüber zeigte sich Herr xxx stets aufgeschlossen.

Die ihm übertragenden Aufgaben erledigte Herr xxx stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Im Umgang war Herr xxx immer sicher und korrekt; sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war immer einwandfrei.

Wir schätzen Herrn xxx als einen Mitarbeiter, der stets freundlich, kollegial und hilfsbereit ist, gute Umgangsformen besitzt und ein verbindliches Auftreten hat.

Aufgrund einer firmeninternen Umstrukturierung mussten wir das Arbeitsverhältnis leider betriebsbedingt zum xxx kündigen, was wir sehr bedauern.

Wir danken Herrn xxx für seine gute Mitarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.



Unterschrift Geschäftsführer


2. Das Zeugnis wird auf dem Geschäftspapier der Beklagten erstellt werden.
3. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Klaus Schiller

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Gerichtlicher Vergleich Arbeitgeber/Arbeitnehmer
« Antwort #1 am: Oktober 27, 2005, 22:30:41 Nachmittag »
Es handelt sich um recht pauschales, aber durchweg "gutes" Arbeitszeugnis, d.h. alle Aussagen entsprechen der Note 2. Insbesondere die Fähigkeiten und das Wissen könnten differenzierter bewertet werden, gänzlich unerwähnt bleibt zudem der Arbeitserfolg.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Whiteman

  • Gast
Gerichtlicher Vergleich Arbeitgeber/Arbeitnehmer
« Antwort #2 am: November 01, 2005, 15:21:05 Nachmittag »
Hallo Klaus,

danke erst mal für deine Antwort, ich denke ich werde mich wohl mit dem Zeugnis abfinden müssen, da die Richterin ja den vergleich zwischen dem ursprünglich ausgestellten Zeugnis und meinem Entwurf gezogen hat und Sie ja eigentlich dass so vorgegeben hat.

Meine Anwalt meinte es wäre doch jetzt ok ... aber mein vertrauen gegenüber anderen Menschen ist seit meiner Kündigung sehr bescheiden… habe ihm aber doch vertraut und das ist nun bei rausbekommen mhhh nun steh ich da.

Was denkst du, sollte man da wohl noch mal etwas unternehmen oder sollte man dem Frieden seine Ruhe lassen??? Langsam habe ich auch keine Lust mehr und sehne mich nach einem neuen Job. ;(

best regards

Klaus Schiller

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Gerichtlicher Vergleich Arbeitgeber/Arbeitnehmer
« Antwort #3 am: November 03, 2005, 00:23:33 Vormittag »
Wie gesagt, es handelt ich um ein durchweg gutes Zeugnis (Note 2) ohne Auffälligkeiten. Es ist aber generell hilfreich, wenn ein Zeugnis nicht nur die üblichen Standardfloskeln aneinander reiht, sondern durch individuelle Aussagen - z.B. zu den konkret erzielten Erfolgen - auch eine weniger pauschale Würdigung der Leistung vornimmt. Dies ist leider in sehr vielen Zeugnissen nicht der Fall und wird auch hier nicht zu Ihren Lasten gedeutet werden.


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