Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung: und jederzeit in der Lage war, seinen Arbeitsbereich selbstsändig, sicher und zügig zu erledigen.
Fachwissen: Wir bestätigen gerne, dass er über sehr gute Fachkenntnisse verfügte
Arbeitsweise: Seinen Aufgaben ging er stets zuverlässig, sorffältig, gewissenhaft und konzentriert nach.
Arbeitserfolg: Er legte stets stimmende Kassenabrechnungen vor.
Leistungszusammenfassung: Herr xxxx stellte uns mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht voll zufrieden.
Verhalten: Sein Verhalten und seine Führung gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden waren freundlich, hilfsbereit und einwandfrei.
Herr xxxx war ehrlich, fleißig und pünktlich.
Schlussteil: Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch zum xxxxxx.
Wir danken Herrn xxxxx für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Zeugnisaussagen entsprechen mehrheitlich der Note 2. ABER: Es fehlen dynamische Attribute (motiviert, engagiert), was den Eindruck von mangelnder Motivation erweckt. Die Tatsache, dass Sie theoretisch "in der Lage" waren, Ihren Arbeitsbereich ... "zügig" zu erledigen bedeutet nicht, dass Sie es auch getan haben.
Auch fehlt ein Bedauern über das Ausscheiden, dieses wäre aber bei einem einvernehmlichen Ausscheiden zu erwarten. Derartige Auslassungen gelten als Hinweis auf Streit bzw. Probleme, evtl. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden. Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") keinesfalls verzichtet werden. Andernfalls entsteht der Eindruck, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de