Autor Thema: Guter Eindruck?  (Gelesen 4671 mal)

la princesa

  • Gast
Guter Eindruck?
« am: Oktober 18, 2005, 12:59:34 Nachmittag »
Hallo,

dieses Zeugnis wurde mir ausgestellt. Was sagen Sie dazu? Welche Sätze verstecken etwas? Was geht einem Personaler durch den Kopf beim Lesen?

Frau ...., geb. am ...., wohnhaft ...., trat am .... in unsere Kanzlei ein.

Frau .... wurde als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte eingesetzt und übernahm die Sachbearbeitung im Anwaltsbereich, bei Bedarf auch im Notariat.

Zu ihren Aufgaben gehörte die Bearbeitung der Anwaltsakten aus allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts: Erstellung von Schriftstücken, Schreiben nach Diktat, Gebührenabrechnungen nach (Gesetze), Aufstellen von Forderungskonten, Bearbeitung des Postverkehrs, termingerechte Vorlage der entsprechenden Vorgänge, Aktenan-/ablage. Sie koordinierte Termine bei Gericht, mit Mandanten und Sachverständigen und überwachte/berechnete Fristen.

Sie empfing Mandanten, leitete die Telefonzentrale und half bei großem Arbeitsaufkommen auch im Notariat mit. Ebenso war sie als einzige Vollzeitbeschäftigte eine Ansprechpartnerin für Auszubildende und Praktikanten. Ferner organisierte sie den Bedarf von Arbeitsmitteln und Materialien.

Frau .... verfügt über das erforderliche Fachwissen und setzt es erfolgreich ein. Sie zeigte Eigeninitiative und eine gute Übersicht, vor allem auch in Situationen mit regem Geschäftsbetrieb und erheblicher Arbeitsbelastung.

Sie zeigte stets eine gute Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. Sie entwickelte eigene Ideen, die sich in der Praxis gut bewährten.

Ihre Arbeitsweise zeichnete sich durch ein hohes Maß an Qualität, Eigenständigkeit, sehr großer Sorgfalt und Verantwortungsbewußtsein aus. Frau .... hat ein sicheres und selbstbewußtes Auftreten. Ihr Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Mandanten unserer Sozietät war in jeder Hinsicht ohne jeden Tadel.

Ihr schriftliches Ausdrucksvermögen überzeugt durch verständlichen und auf das Fachliche bezogenen Stil. Frau .... hat die ihr übertragenen Aufgaben stets mit Engagement angenommen und diese zügig und zu unserer vollen Zufriedenheit durchgeführt. Es gelang ihr, sich bei uns in diesem Beruf aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe weiterzuentwickeln und arbeitete sich schnell ein.

Das Arbeitsverhältnis endet am (ordentliches Datum) im besten Einvernehmen. Wir wünschen Frau .... auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

(vom Vorgesetzten unterzeichnet).

Klaus Schiller

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Guter Eindruck?
« Antwort #1 am: Oktober 18, 2005, 23:26:39 Nachmittag »
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote "befriedigend". Einzelne Aussagen sind allerdings unterdurchschnittlich, z.B.

"verfügt über das erforderliche Fachwissen"(=Mindestanforderung), "Ihr Umgang mit Vorgesetzten... war ... ohne jeden Tadel (=aber auch ohne Lob)"; "Es gelang ihr, sich bei uns in diesem Beruf ...weiterzuentwickeln und (sie) arbeitete sich schnell ein" (= Hinweis aufeinen Mangel an Kompetenz) usw. Auch aussagekräftige Unvollständigkeiten ("beredtes Schweigen") wie das Fehlen eines Dankes und eines Bedauernd über das Ausscheiden werten das Zeugnis ab.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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