Autor Thema: Hat mein Arbeitszeugnis die richtige Zeitform? bitte um schnelle hilfe!  (Gelesen 4253 mal)

Sandra

  • Gast
Hallo ihr lieben,

ich habe zum 30.06.2010 gekündigt, nun erstelle ich mein arbeitszeugnis. mein chef ist damit einverstanden.könnt ihr mir bitte helfen, ob das zeugnis formal korrekt ist. besonders die zeitform ist mir wichtig.

ich weiß, es ist etwas lang! vllt. zu lang?

lg Sandra

Frau xx, geboren am xx in xx, wurde am xx als Rechtsanwaltsfachangestellte bei der Rechtsanwaltskanzlei xx in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eingestellt

Kanzleibeschreibung

Die Tätigkeit von Frau xx umfasste vor allem die Insolvenzsachbearbeitung der Regelinsolvenzverfahren. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte insbesondere:

die Erledigung aller üblich anfallenden Sekretariatsaufgaben
die selbständige Postbearbeitung
die schriftliche sowie mündliche Korrespondenz mit Gerichten und Insolvenzverfahrensbeteiligten
das Führen und Überwachen des Fristenkalenders
die telefonische Betreuung

Frauxx erledigt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unse­rer vollsten Zufriedenheit. Auch in komplizierte Problemstellungen kann sie sich schnell selbstständig einarbeiten. Sie überzeugt durch ihre große Einsatzbereitschaft und ihr außergewöhnliches Engagement . Frau xx ist eine stets außerordentlich ausdauernde und belastbare Mitarbeiterin.

sandra

  • Gast
Re: Hat mein Arbeitszeugnis die richtige Zeitform? bitte um schnelle hilfe!
« Antwort #1 am: Juni 07, 2010, 22:38:48 Nachmittag »
weiter:

Frau xx verfügt über ausgezeichnete und fungierte Fachkenntnisse, die sie auch durch eigenständige Weiterbildung erweitert und vertieft. Frau xx zeigt hohe Leistungsbereitschaft. Vom oftmals turbulenten Geschäftsbetrieb in einer Insolvenzverwaltung lässt sie sich nicht ablenken und behält Übersicht und organisiert die Arbeitsabläufe zweckgerichtet und zielorientiert.

Frau xxs Verhalten ist hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und stets vorbildlich. Hervorgehoben ist ihr ausgezeichnetes Verantwortungsbewusstsein und ihre durch Zuverlässigkeit erworbene Vertrauenswürdigkeit. Gegenüber Vorgesetzten, Mandanten und Insolvenzverfahrensbeteiligten hebt sich Frau xx durch akkurates und auch in schwierigen Situationen freundliches Verhalten stets positiv hervor.

Frau xx verlässt die xx Rechtsanwälte auf eigenen Wunsch  zum 30.06.2010.

Wir bedauern das Ausscheiden von Frau xx sehr und danken für ihre stets aktive und produktive Arbeit, den stets ausgezeichneten Leistungen, sowie die jederzeitige sehr angenehme Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau xx beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg

Maggy

  • Gast
Re: Hat mein Arbeitszeugnis die richtige Zeitform? bitte um schnelle hilfe!
« Antwort #2 am: Juni 09, 2010, 11:43:37 Vormittag »
Aspekte, die dich persönlich und betreffen und demnach weiterhin Bestand haben, werden im Präsens geschrieben, also z.B. "verfügt über ausgezeichnete und fungierte (vermutlich meinst du "fundierte")  Fachkenntnisse". Die hast du ja weiterhin.

Alles, was die Dauer der dortigen Beschäftigung betrifft, also gezeigte Leistungen, wird in der Verganganheitsform geschrieben, z.B. "Frau xxs Verhalten war hilfsbereit, kooperativ, konstruktiv und stets vorbildlich", "Frau xx zeigte hohe Leistungsbereitschaft". usw.

Einige der Aussagen finde ich seltsam, z.B. "verlässt die Rechtsanwälte", das klingt etwas sehr persönlich, als hätte da "tieferes Verhältnis" bestanden. Abgesehen davon gibt es einige Formataspekte, die ich ungünstig finde. Wenn es heißt "selbständige Postbearbeitung", heißt das dann, dass du alle anderen genannten Aufgaben nicht selbständig bearbeitet hast? Nicht mal die Führung des Fristenkalenders?
Die Aufgabenbeschreibung sollte gleichmäßig gestaltet sein ("-ung/-en") und auch die Aufgabe nennen. Was hast du denn konkret mit der "schriftlichen und mündlichen Korrespondenz" gemacht?  Es gibt unnötige Wiederholungen ("zeigt hohe Leistungsbereitschaft", "überzeugt durch große Einsatzbereitschaft"), auch daran merkt man, dass das Zeugnis recht unstrukturiert ist. Bei arbeitszeugnis.de gibt es einen Service der "Zeugnis-Überarbeitung", falls du Mängel berichtigen willst.


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