Autor Thema: Hilfe! Chef gestorben - Selbstzeugnis?  (Gelesen 4328 mal)

picard

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Hilfe! Chef gestorben - Selbstzeugnis?
« am: November 04, 2005, 11:44:43 Vormittag »
Hallo, bitte händeringend um Hilfe!

Aus untenstehenden, wie ich meine tragischen, Gründen ist es mir nicht möglich, ein Zeugnis vom Arbeitgeber zu erhalten oder auch nur zu wünschen.
Als Ausweg aus diesem Dilemma, dachte ich daran mir ein Selbstzeugnis zu schreiben, in dem ich meine Tätigkeit und Entwicklung der letzten 13 Jahre in dem Unternehmen beschreibe und mir dann von einigen verfügbaren Leuten, wie Systemadministrator u. Außendienstmitarbeiter bestätigen lasse.
Nun finde ich aber nirgendwo Hinweise oder Anregungen bezüglich der formellen und inhaltlichen Gestaltung, bwz. angemessenen Formulierung (kann mich ja nicht selbst über den Klee loben – nur angeben was ich gemacht habe, wie ich es gemacht habe und ob es mir Spaß gemacht hat...) eines solchen „Selbstzeugnisses“.
Bin nun 48 Jahre alt und manchmal sehr verzweifelt über die Situation.

VORGESCHICHTE:
Habe 1990 in einem kleinen Unternehmen in Nürnberg als Buchhalterin begonnen, die Firma hat in den Folgejahren den Umsatz mehr als verzehnfacht, habe in diesen Jahren neben der Buchhaltung die ganze innerbetriebliche Verwaltung organisiert, EDV-Umstellung mit konzipiert etc. etc...  alles prima gelaufen, Führungposition, gutes Gehalt, viel Arbeit aber auch viel Gestaltungsfreiraum usw. usw.
Die Firma wurde von 2 teilhabenden Geschäftsführern geleitet:
Der 1. trat 1998 wg. eines schweren Motorradunfalls zurück
Der 2. verstarb im August 2002 recht überraschend an Hautkrebs.
Was niemand wusste: Die Firma wurde bereits in 2001 an eine portugiesische Investorengruppe verkauft, nach außen war davon nichts zu bemerken, da die Geschäftsführung weiterhin bei dem später verstorbenen ehemaligen Eigentümer lag.
Nun nahm das Drama seinen Lauf:
Im Oktober 2002 übernahm ein Portugiese (spricht nicht Deutsch) die Geschäftsführung
und ernannte unseren bisherigen Verkaufsleiter, der mir bisher hierarchisch gleichgestellt
war, zum deutschsprachigen Geschäftsführer.
Mit dem Portugiesen (hält sich immer ca. 1 Woche hier in Deutschland und 1 Woche in Portugal auf) kam ich nach einiger Zeit untereinander, woraufhin der ehemalige Kollege und neue GF sich eilfertig ins Zeug hängte um mich jenem Portugiesen vom Hals zu schaffen:
Fristlose Kündigung im März 2003 - Habe das AG-Gerichtsverfahren in 1. und 2. Instanz gewonnen: letztes Urteil im Mai 2005, schriftliche Urteilsbegründung Oktober 2005 - Erneute nun "betriebsbedingte" Kündigung am 31. Oktober erhalten: neue Kündigungsschutzklage
erhoben etc. etc.
Nun würde ich mich ja gerne anderweitig umgucken, aber mit welchem Zeugnis?
Es gibt in der Firma niemanden mehr, der autorisiert wäre mir ein Arbeitszeugnis auszustellen und die Jahre meines fruchtbaren Wirkens miterlebt hätte. Der Portugiese ist der deutschen Sprache nicht mächtig, hat sich nie für meine Arbeit interessiert (hat vermutlich ein Problem
mit Frauen...) und hasst mich inzwischen wie die Pest; der ehemalige Kollege und spätere GF ist im Januar 2004 in den Schuldienst zurück (und nachdem er mir so hinterhältig in den Rücken gefallen war, möchte ich auch keinen Kontakt mit ihm), der nachfolgende deutsche GF war von
März 2004 bis Januar 2005 im Betrieb (danach fristlose Kündigung..), seit Juni 2005 gibts jetzt den dritten..
Seit der fristlosen Kündigung im März 2003 (war dann erstmal ein Jahr zuhause und hatte auch kein Geld erhalten, musste aber alles nachbezahlt werden) ließ man mich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz in der Finanzbuchhaltung (mein Baby!) - das könnte jetzt erst wieder in einem weiteren Verfahren gerichtlich durchgesetzt werden, aber...

Bin für jeden Rat dankbar

Klaus Schiller

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Hilfe! Chef gestorben - Selbstzeugnis?
« Antwort #1 am: November 06, 2005, 16:03:24 Nachmittag »
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf.

Allgemein gilt:
Die Stimmungen in einem Unternehmen sowie die tragischen Schicksale früherer Geschäftsführer sind für den Zeugnisanspruch zunächst einmal irrelevant.  
Sofern die Personalakte keine hinreichenden Informationen gibt und frühere Vorgesetzten nicht mehr im Unternehmen sind, wird sich ein aktueller Geschäftsführer mit einem ihm zumutbaren Aufwand die Informationen beschaffen, die für die Zeugnisschreibung erforderlich sind. Hierzu zählt z.B. die Kontaktaufnahme zu früheren Vorgesetzten.  

Wenn ein Zeugnis dann unterdruchschnittlich ausfällt, wird er nachweisen müssen, dass diese Wertung der Wahrheit entspricht (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php). Zeugnisse müssen mit verständigem Wohlwollen verfasst werden, ein schlechtes Zeugnis trotz nachweislich guter Leistungen und nur aufgrund von Verstimmungen wäre also unzulässig.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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