Autor Thema: Hilfe - nur ein leerer Umschlag !!  (Gelesen 2866 mal)

gast

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Hilfe - nur ein leerer Umschlag !!
« am: Juni 11, 2005, 14:49:54 Nachmittag »
Leider muß ich noch einmal um Hilfe bitten. Mein Ex-Chef ist nicht willens oder in der Lage, mir ein Zeugnis auszustellen und mir meine Lohnsteuerkarte zurückzugeben. Ich habe diesbezüglich bereits am 12.05.05 hier einen Hilfeschrei los gelassen und eine sehr nette und ausführliche Antwort von Herrn Schiller erhalten.

Nun habe ich am 02.06.05 zum 4. Mal  (per Einschreiben/RS) eine sehr deutliche Aufforderung an meinen Ex-AG geschickt und einen Zeugnisentwurf (mit Note 3, wurde von arbeitszeugnis.de so bewertet) beigefügt. Gleichzeitig habe ich eine Frist zur Erledigung bis zum 16.06.05 gesetzt. Diese Vorgehensweise wurde mir auch vom zuständigen Rechtspfleger des Arbeitsgericht angeraten.

Und nun der Hammer: Heute morgen geht mein Mann zum Briefkasten und findet einen DIN A 5 Umschlag, adressiert an mich und mit dem handschriftlichen Vermerk EINWURFEINSCHREIBEN ! über der Adresse. Jawohl - mit einem riesigen Ausrufezeichen. Mein erwachsener Sohn, seine Freundin und ein Bekannter waren - Gott sei Dank - bei uns, da wir gerade unser Bad renovieren. Und sie alle wissen von meinen monatelangen Kampf um mein Zeugnis. So war die Freude groß, als mein Mann mit dem Umschlag wedelte.

Ich riss ihn voller Vorfreude auf - und fand:  NICHTS !!!

Der Umschlag ist definitiv leer. Also schon wieder eine neue Runde in diesem Nervenkrieg. Zuerst wurde ich monatelang gemobbt, bis ich unter starken Depressionen und einer Magenschleimhautentzündung litt und bis 31.03.05 krank geschrieben war. Dann wurde mir  - während der AU gekündigt - und nun kämpfe ich seit 28.02.05 um mein Zeugnis und die Aushändigung meiner Lohnsteuerkarte.

Es gibt sowieso sehr wenig Stellen für 50-jährige Bürofachkräfte. Und wenn ich mich bewerbe, muß ich jedesmal hineinschreiben, daß ich leider noch kein Zeugnis von meiner letzten Arbeitsstelle habe. Das ist alles so peinlich und macht keinen guten Eindruck.

Muß ich denn wirklich erst zum Rechtsanwalt?? Das doch alles sehr teuer, da doch jede Partei Ihre Kosten selbst tragen muß. Oder soll ich eine Zivilklage wg. Betruges oder so einreichen.

Ich kann bald nicht mehr, langsam bin ich mit meinen Nerven wirklich am Ende, sitze hier und heule.

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen und einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben könnte.

Danke, daß Ihr Euch die Zeit für diesen langen Thread genommen habt.

Klaus Schiller

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Hilfe - nur ein leerer Umschlag !!
« Antwort #1 am: Juni 12, 2005, 14:32:07 Nachmittag »
Der Erhalt eines bereits ausgestellten Zeugnisses sollte eigentlich kein Problem sein. So könnten Sie das Zeugnis auch persönlich beim Arbeitgeber abholen.

Generell gilt: Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Ein Anwalt wird Ihnen daher sicher sehr schnell zum Erfolg verhelfen können. Wir führen wie gesagt lediglich eine Sprachberatung durch, keine Rechtsberatung. Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite
(http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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