Leider kann ich mit Deiner Antwort nichts anfangen. O.K. das Zeugnis besteht aus 8 Teilen. Wenn ich die Absätze zähle sind es 8! [/list]
"Acht Abschnitte" bedeutet nicht einfach nur "acht Zeilen".
Es geht um folgendes: Ein Zeugnis nennt zunächst mal die personenbezogenen Daten (geboren am.., beschäftigt von ... bis... als...) und dann die Aufgaben. Das geschieht alles ohne Wertung und ist bei dir auch völlig okay.
Nach den Aufgaben beginnt dann die eigentliche Wertung, in deinem Fall mit "Frau ........hat die vielfältigen Ansprüche...". Und diese Leistungsbewertung besteht in Zeugnissen aus acht Teilen. An erster Stelle steht immer die Motivation. Da heißt es bei dir: "Sie zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft. Ihre optimistische Haltung wirkte auch in schwierigen Fällen sehr beflügelnd." Das ist ein Textbaustein aus einem recht bekannten Buch und steht für die Note 2. Nach der Motivation werden dann in einem Zeugnis die Fähigkeiten und das Wissen bewertet. Beides wird bei dir nicht genannt. Motivation, Fähigkeiten und Wissen sind theoretische Aspekte, d.h. das sind Dinge, die du zur Arbeit mirbringst. Was du dann praktisch mit diesemPotential anstellst, wird in den Abschnitten "Arbeitsweise" und "allgemeiner Arbeitserfolg" sowie "Erfolgsbeispiele" bewertet. Auch diese drei Abschnitte fehlen bei dir.
Falls ein/e Arbeitnehmer/in Führunsgaufgaben hatte, wird anschließend noch die Mitarbeiterführung bewertet.
Das sind insgesamt sieben Abschnitte. Die jeweiligen Noten werden dann zu einer Gesamtnote zusammengefasst, und zwar in der so genannten "Leistungszusammenfassung". Das ist der berühmte Satz mit dem Grad der Zufriedenheit. Bei dir lautet die Aussage "Frau ........hat die vielfältigen Ansprüche in fachlicher und terminlicher Hinsicht sowie die ihr übertrage-nen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt." Das steht für die Gesamtnote 1.
Was Demel meinte ist, dass nur die Abschnitte 1 (Motivation) und 8 (Leistungszusammenfassung) bei dir bewertet werden (die Aussage "hat die vielfältigen Ansprüche in fachlicher und terminlicher Hinsicht ..." ist keine angemessene Bewertung des Wissens).
Nach der Leistung wird dann das Verhalten bewertet (bei dir Note 1, allerdings ebenfalls äußerst knapp) und es folgt der Schlussteil mit Dank, Bedauern, Zukunftswünschen, das ist auch alles ok.
Der große Makel ist: Eine Leistungsbewertung in einem glaubwürdigen guten Zeugnis darf nicht nur aus zwei Sätzen bestehen. Wenn in der Aufgabenbeschreibung die "Anwendung der EDV-Programme" bewertet ist (was eigentlich keine Aufgabe ist, sondern ein selbstverständlicher Umstand BEI der Erledigung der Aufgaben), dann sollte dir die Wertung auch sehr gute EDV-Kenntnisse bescheinigen. Bei Marketing-Aufgaben sind ein sicheres Urteilsvermögen und eine rasche Auffassungsgabe wichtig. Das Erfassen und Pflegen von Kundendaten und Kundenkontakten
setzt eine ebenso effiziente wie gründliche Arbeitsweise voraus. usw.
Das Zeunis ist also an sich gut, aber viel zu lückenhaft. Und makante Lücken bedeuten in der Zeugnissprache oft "war nicht der Rede wert". Vermutlich hat der Aussteller des Zeugnisses das nicht so gemeint, aber das weiß der Leser ja nicht.