Autor Thema: Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???  (Gelesen 8098 mal)

Mecki

  • Gast
Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
« am: Mai 09, 2006, 15:02:50 Nachmittag »
Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Bei meinem vorletzten Arbeitgeber war ich wie folgt beschäftigt ->
a) vom 01.05.2000 bis 15.03.2004
b) vom 14.06.2004 bis 30.04.2005
Ich habe für beide Zeiträume ein gleichlautendes, kurz und knappes Zeugnis erhalten. Es ist jeweils nur der Beschäftigungszeitraum, das Ausscheiden und die Danksagung geändert worden.
Die Lücke resultiert daraus, dass aufgrund der wirtschaftlichen Flaute mehrere Mitarbeiter vorrübergehend arbeitssuchend waren.
Kann ich nicht EIN EINHEITLICHES Zeugnis ÜBER DIE GESAMTE DAUER beantragen?
Wenn ich mich bewerbe sieht das völlig daneben aus...
Wer weiß Rat?
Danke!!!
Mecki

Holly 59

  • Gast
Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
« Antwort #1 am: Mai 09, 2006, 22:56:22 Nachmittag »
Wenn es für beide Beschäftigungsverhältnisse eigene Arbeitsverträge gibt, ist es auch korrekt, das Du zwei Zeugnisse kriegst. Wenn die allerdings den gleichen Text haben, ist das natürlich nichts wert.

Mein Tip: Du bittest erstmal darum, dass sie ein Zeugnis draus machen. Wenn das nicht klappt, lässt Du Dir das zweite Zeugnis überarbeiten (also umschreiben, damit es vom ersten abweicht) und gibst das dann dem Arbeitgeber, mit dem Argument, dass zwei identische Zeugnisse für zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse für Dich nicht akzeptabel sind. Eine Überarbeitung kannst Du hier bei arbeitszeugnis.de bekommen. Wenn Sie das auch nicht akzeptzieren, wird Dir ein Anwalt sicher schnell helfen können.

Mecki

  • Gast
?!?
« Antwort #2 am: Mai 10, 2006, 07:50:44 Vormittag »
Die beiden Zeugnisse waren für ein und dasselbe Arbeitsverhältnis. Da die wirtschaftliche Lage schlecht war, musste ich in der zwischenzeit "stempeln". Mein ehemaliger Chef regt sich auf, dass ich mich jetzt erst um ein neues Zeugnis kümmere...
Bin total verzweifelt, da ich ab dem 01.06.2006 wieder arbeitslos sein werde. Mit den Zeugnissen kann ich's vergessen...

Mecki

  • Gast
und noch was...
« Antwort #3 am: Mai 10, 2006, 07:56:28 Vormittag »
Ich habe gelesen, dass Beschäftigungsverhältnisse, die um weniger als 6 Monaten unterbrochen wurden, als durchgehend gelten. Ist das wahr?

Maggy

  • Gast
Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
« Antwort #4 am: Mai 10, 2006, 12:28:46 Nachmittag »
Von der Regelung "weniger als sechs Monate Unterbrechung = ein Zeugnis" habe ich noch nie gehört. Interessant. Wo hast du das denn her?
In der Literatur (wichtig für rechtliche Fragen ist vor allem das Buch "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann) steht (S. 77), dass Unterbrechungen (Wehrdienst, Elternzeit...) dann genannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Arbeitszeit  ausmachen. Das wäre bei Dir nicht annähernd der Fall, also müsste die Unterbrechung nicht erwähnt werden und es wird nur ein Zeugnis ausgestellt. Aber wie schon gesagt wurde: das gilt nur, wenn es offiziell EIN Arbeitsverhältnis war, das nur unterbrochen wurde. Wenn Dir gekündigt wurde und Du neu eingestellt wurdest, wären das zwei Arbeitsverhältnisse, nicht eins mit Unterbrechung.
Aber wenn das doppelte Zeugnis an sich gut ist (Note 1-2) und volltständig, dann musst Du Dir eigentlich keine Sorgen machen. Man sieht dann zwar, dass es sich der Arbeitgeber beim zweiten Zeugnis sehr einfach gemacht hat, aber dafür kannst Du ja nichts. Stell den Text doch mal hier ein, dann wird man Dir sicher sagen können, ob es gut ist.

Mecki

  • Gast
Zeugnis 1 (15.03.2004)
« Antwort #5 am: Mai 10, 2006, 12:48:21 Nachmittag »
Frau X, geboren am X, war vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig.

Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich:

- allgemeine Büroarbeiten
- Akquisition von Neukunden
- Kalkulation von Ausschreibungsunterlagen
- Telefonische Verkaufsgespräche
- Prüfung der Waren- und Rechnungsausgänge anhand von Frachtpapieren
- Rechnungserstellung
- Erstellen von Einkaufs- und Verkaufsunterlagen unter Einsatz der
  EDV-Programme Word und Excel sowie des internen
  Wirtschaftsprogrammes Optiplus
- Auftragserfassung und Vorbereitung der Aufträge für die Optimierung
- Reklamationsbearbeitung
- Betreuung eines eigenen Kundenstammes

Frau X erwarb sich im Laufe ihrer Tätigkeit fundierte Fach- und Branchenkenntnisse im Glasbereich, die sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft wodurch sie gute Arbeitsergebnisse erzielte. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen hat Frau X alle Aufgaben jederzeit gut bewältigt. Sie setzte sich engagiert für die Belange des Unternehmens ein und stellte ihre persönlichen Interessen bei Notwendigkeit stets zurück.

Frau X war ihren Vorgesetzten, Kollegen und auch den Kunden gegenüber stets hilfsbereit und bewies ein sehr gutes Verhalten. Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen und ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt.

Aus betrieblichen Gründen mussten wir Frau X die Kündigung aussprechen. Wir bedauern diesen Schritt und danken Frau X für ihre guten Leistungen. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und viel Erfolg.

"Ort", 15.03.2004

Geschäftsführer


UND?

Gruß, Mecki! :-)

Mecki

  • Gast
Zeugnis 2 (30.04.2005)
« Antwort #6 am: Mai 10, 2006, 12:53:01 Nachmittag »
Frau X, geboren am X, war vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 und vom 14.06.2004 bis 30.04.2005 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig.

Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich:

- allgemeine Büroarbeiten
- Akquisition von Neukunden
- Kalkulation von Ausschreibungsunterlagen
- Telefonische Verkaufsgespräche
- Prüfung der Waren- und Rechnungsausgänge anhand von Frachtpapieren
- Rechnungserstellung
- Erstellen von Einkaufs- und Verkaufsunterlagen unter Einsatz der
EDV-Programme Word und Excel sowie des internen
Wirtschaftsprogrammes Optiplus
- Auftragserfassung und Vorbereitung der Aufträge für die Optimierung
- Reklamationsbearbeitung
- Betreuung eines eigenen Kundenstammes

Frau X erwarb sich im Laufe ihrer Tätigkeit fundierte Fach- und Branchenkenntnisse im Glasbereich, die sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft wodurch sie gute Arbeitsergebnisse erzielte. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen hat Frau X alle Aufgaben jederzeit gut bewältigt. Sie setzte sich engagiert für die Belange des Unternehmens ein und stellte ihre persönlichen Interessen bei Notwendigkeit stets zurück.

Frau X war ihren Vorgesetzten, Kollegen und auch den Kunden gegenüber stets hilfsbereit und bewies ein sehr gutes Verhalten. Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen und ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt.

Frau X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre gute Arbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich Alles Gute.

"Ort", 30.04.2005

Geschäftsführer


So, jetzt stehen meine beiden Zeugnisse komplett hier drin. Hoffentlich habe ich keine Schreibfehler eingebaut.
Ich spiele mit dem Gedanken, meine Zeugnisse zu bemängeln, da sie bis auf Kleinigkeiten identisch sind.
Was für eine Note entsprechen beide Zeugnisse denn?
Freue mich auf Antworten! Gruß Mecki! :-)

Klaus Schiller

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Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
« Antwort #7 am: Mai 11, 2006, 13:17:21 Nachmittag »
Mir ist Ihr Problem nicht verständlich; das zweite Zeugnis bewertet beide (!) Arbeitsverhältnisse in einem Zeugnis: "vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 und vom 14.06.2004 bis 30.04.2005 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig."

Das Zeugnis selbst entspricht der Note 2, ließe sich sicherlich noch verbessern, enthält aber außer Rechtschreibfehlern ("Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich: - allgemeine Büroarbeiten") keine unvorteilhaften Auffälligkeiten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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