Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 4291 mal)

cat65

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: November 14, 2005, 18:03:41 Nachmittag »
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe nach meiner fristlosen Kündigung vor
dem Arbeitsgericht einen Vergleich erlangt, wonach
der Arbeitgeber verpflichtet ist, mit ein qualifiziertes
Zeugnis auszustellen.

Dies habe ich nunmehr erhalten, bin aber sehr
erstaunt, dass er nicht bereit ist, mir ein wohlwollenes
Zeugnis zu erteilen. Die Note entspricht einer "vier".
Womit ich überhaupt nicht einverstanden bin, und auch
nicht meinen Leistungen entspricht
Er ist nicht bereit, dies zu ändern und meint, es müsse
ja auch der "Wahrheit" entsprechen.
Meine Frage nun. Lohnt sich ein Rechtsstreit vor dem
Arbeitsgericht?

Klaus Schiller

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  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: November 15, 2005, 01:11:25 Vormittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Rechtsberatung" (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php).

Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem Ihre Tätigkeiten (bis auf Unwesentlichkeiten abgesehen) umfassend wiedergegeben und Ihre Leistung und Führung gerecht beurteilt wird. Erfüllt das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach diese Anforderungen nicht (siehe auch "Gründe für eine unrichtige Zeugnisbewertung") und scheitern auch Versuche der gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber, so können Sie Ihren Anspruch auf Berichtigung gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es bei einem unterdurchschnittlichen Arbeitszeugnis so, dass Ihr Arbeitgeber beweisen muss, dass die Beurteilung zutreffend ist. Verlangen Sie hingegen eine überdurchschnittliche Beurteilung (gut oder sehr gut), dann müssen Sie darlegen und beweisen, dass Ihre tatsächlichen Leistungen diese Beurteilung rechtfertigen. In der Praxis kommt es hierauf jedoch nicht an, denn solche Prozesse enden in aller Regel mit einem Vergleich. Der Arbeitnehmer kann also fast immer noch etwas „herausholen“. Knackpunkt ist, dass im Arbeitsgerichtsprozess keine Erstattung der Anwaltskosten stattfindet. Sofern also Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie abwägen, ob Ihnen ein gutes Arbeitszeugnis so viel wert ist. Gerne wird Ihnen vorab ein Rechtsanwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten geben.

- - - - - - - - - - - - - - - - -
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

cat65

  • Gast
Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: November 15, 2005, 18:40:01 Nachmittag »
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Werde mich (da meine Rechtsschutzversicherung
mit Sicherheit zahlt) den Streit vor dem Arbeitsgericht
durchziehen.

gast

  • Gast
Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: November 15, 2005, 18:43:07 Nachmittag »
Zitat von: "cat65"
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Werde (da meine Rechtsschutzversicherung
mit Sicherheit zahlt) den Streit vor dem Arbeitsgericht
durchziehen.


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